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Skin Quartier GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3610 IN 45/25 – Amtsgericht Charlottenburg

Mit Beschluss vom 12. Mai 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht den Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Skin Quartier GmbH, mit Sitz in der Markgrafenstraße 35, 10117 Berlin, mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRB 255991 eingetragen und wird vertreten durch Geschäftsführer Hao Hiep Hoang. Laut Firmenzweck ist die Skin Quartier GmbH im Bereich Kosmetik und Gesundheitsdienstleistungen tätig.

Begründung: § 26 InsO – Keine kostendeckende Masse

Die Abweisung erfolgte gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO). Demnach wird ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet, wenn das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten – insbesondere für einen Insolvenzverwalter – zu decken. In diesem Fall wurde festgestellt, dass die Schuldnerin über keine verwertbare Insolvenzmasse verfügt.

Konsequenzen für Gläubiger und Beteiligte

Die Entscheidung hat erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen:

  • Kein Insolvenzverfahren: Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt, kein Gläubigerverzeichnis angelegt und keine Quote verteilt.

  • Gläubiger gehen leer aus: Forderungen können nicht zur Tabelle angemeldet werden; eine Befriedigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ist ausgeschlossen.

  • Zivilrechtliche Schritte erforderlich: Gläubiger haben nur noch die Möglichkeit, außerhalb des Insolvenzverfahrens gegen die GmbH oder ggf. deren Geschäftsführer vorzugehen – etwa bei Verdacht auf Insolvenzverschleppung oder pflichtwidriges Verhalten.

  • Löschung aus dem Handelsregister: Die Gesellschaft kann nun von Amts wegen zur Löschung angemeldet werden, sofern keine weiteren Maßnahmen zur Fortführung eingeleitet werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden.

  • Frist: Zwei Wochen

  • Einreichung bei:
    Amtsgericht Charlottenburg
    Amtsgerichtsplatz 1
    14057 Berlin

  • Fristbeginn: Mit Verkündung, Zustellung oder – bei öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de (§ 9 InsO).

Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden und von der beschwerdeführenden Partei oder ihrem Bevollmächtigten unterzeichnet sein. Sie muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung und die Erklärung der Anfechtung enthalten.

Elektronische Einreichung

Rechtsbehelfe können auch elektronisch übermittelt werden, nicht jedoch per einfacher E-Mail.
Zulässig sind Übermittlungen:

  • mit qualifizierter elektronischer Signatur, oder

  • über einen sicheren Übermittlungsweg (z. B. EGVP).

Weitere Informationen bietet die Website www.justiz.de sowie die Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV).

Fazit

Mit der Abweisung des Gläubigerantrags endet der Versuch, ein Insolvenzverfahren über die Skin Quartier GmbH zu eröffnen – nicht aufgrund fehlender Zahlungsunfähigkeit, sondern weil nicht einmal mehr genügend Vermögen vorhanden ist, um ein geordnetes Verfahren durchzuführen. Für Gläubiger bedeutet das in der Regel Totalverlust ihrer Forderungen. Die Gesellschaft selbst steht faktisch vor dem Aus, auch wenn sie rechtlich noch besteht. Eine Löschung aus dem Handelsregister ist nun wahrscheinlich.

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