Aktenzeichen: 8 IN 105/25 – Amtsgericht Gera
Am 19. Mai 2025 hat das Amtsgericht Gera – Insolvenzgericht im Verfahren über den Eigenantrag der T I K – Terra Immobilien Kontor GmbH einen klaren und folgenschweren Beschluss gefällt: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen.
Die in Gera ansässige Gesellschaft mit der Adresse Arndtstraße 12, 07545 Gera, vertreten durch ihren Geschäftsführer Rainer Ketelhut und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 203264, hatte ein Insolvenzverfahren über ihr eigenes Vermögen beantragt. Doch es kam nicht zur Verfahrenseröffnung – aus einem ernüchternden Grund: Es ist kein verwertbares Vermögen mehr vorhanden, um die Verfahrenskosten zu decken.
Bedeutung des Beschlusses
Die Abweisung nach § 26 Abs. 1 InsO bedeutet faktisch, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist, aber nicht einmal mehr über die nötigen Mittel verfügt, um ein geordnetes Insolvenzverfahren zu finanzieren – nicht einmal zur Bezahlung eines Insolvenzverwalters.
Für Gläubiger ist das ein besonders schwerer Schlag: Sie bleiben in der Regel auf ihren Forderungen sitzen, da weder Verwertung noch eine Quotenverteilung möglich ist. Auch eine gerichtliche Anmeldung von Forderungen entfällt in solchen Fällen – schlichtweg, weil kein Verfahren eröffnet wird, in dem sie berücksichtigt werden könnten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Beschluss steht die sofortige Beschwerde offen. Diese kann sowohl von der Schuldnerin selbst als auch von Gläubigern eingelegt werden, sofern sie durch die Entscheidung in ihren Rechten betroffen sind.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera
einzureichen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das zuerst eintretende Ereignis: Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung im Internet über das Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eingelegt werden. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich. Für bestimmte Beteiligte – wie Rechtsanwälte oder Behörden – gilt jedoch die Pflicht zur elektronischen Übermittlung mit qualifizierter Signatur über ein sicheres Übermittlungsverfahren (z. B. EGVP). Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation finden sich auf www.justiz.de.
Ausblick
Die Abweisung mangels Masse ist häufig gleichbedeutend mit dem wirtschaftlichen Ende eines Unternehmens. Für die T I K – Terra Immobilien Kontor GmbH dürfte dies das faktische Erlöschen ihrer Geschäftstätigkeit bedeuten. In der Regel folgt eine Löschung im Handelsregister nach Ablauf der vorgeschriebenen Fristen und Prüfung durch das Registergericht, sofern keine anderweitige Reaktivierung erfolgt.
Für Gläubiger bleibt nur noch die Möglichkeit, zivilrechtliche Schritte gegen etwaige verantwortliche Personen zu prüfen – etwa bei Verdacht auf Insolvenzverschleppung, Sittenwidrigkeit oder vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung. Doch ohne greifbare Masse sind auch diese Wege oftmals wirtschaftlich nicht lohnend.
Ein ernüchterndes Ende für ein Unternehmen – und für alle, die darauf vertraut haben.