Dark Mode Light Mode
EU-Kommission fordert weniger Wasserverbrauch angesichts zunehmender Trockenheit
Codepan GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Gericht schützt Vermögen vor Veränderungen
Warnungen der IOSCO

Codepan GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Gericht schützt Vermögen vor Veränderungen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3606 IN 2430/25

Mit Beschluss vom 19. Mai 2025 um 10:00 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg zur Sicherung des Vermögens der Codepan GmbH, ansässig in der Paul-Lincke-Ufer 8b, 10999 Berlin, im laufenden Insolvenzantragsverfahren eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 190925 eingetragen und wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Avraham Elran. Der Geschäftszweig ist in der Regel der Software- bzw. IT-Branche zuzuordnen – ein dynamisches Umfeld mit hohem Innovationsdruck und hohem Kapitalbedarf.

Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

Das Gericht hat folgende Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22 InsO erlassen:

  1. Zwangsvollstreckungen gegen die Codepan GmbH sind ab sofort untersagt – bereits begonnene Maßnahmen werden vorübergehend eingestellt. Ausgenommen sind Vollstreckungen in unbewegliches Vermögen.

  2. Verfügungen über Vermögen der Schuldnerin sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig. Das bedeutet: Geschäftsführung und operative Handlungen stehen nun unter Aufsicht.

Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde
Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe,
Kurfürstendamm 219, 10719 Berlin,
vom Gericht bestellt.

Er übernimmt ab sofort die Aufgabe, das Unternehmen vor nachteiligen Vermögensveränderungen zu schützen, die wirtschaftliche Lage zu analysieren und die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens zu prüfen. Dabei wird er auch mögliche Fortführungsperspektiven oder eine geordnete Abwicklung im Blick behalten.

Hinweise zur Rechtslage

Die Anordnung ist vorläufig und gilt bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die Veröffentlichung erfolgt im elektronischen Informationssystem und wird dort bis zu sechs Monate nach Verfahrensaufhebung oder Ablehnung der Insolvenzeröffnung gespeichert (gemäß § 3 Abs. 1 InsOBekV).

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Anordnung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden – innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Charlottenburg,
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll bei jeder Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden – maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang beim zuständigen Gericht. Auch elektronische Einreichungen sind zulässig, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen (qualifizierte elektronische Signatur, sicherer Übermittlungsweg) entsprechen.

Ein besonderes Beschwerderecht steht zudem allen Beteiligten zu, die die internationale Zuständigkeit des Gerichts rügen wollen (Art. 5 Abs. 1 EU-Verordnung 2015/848).

Fazit

Die Codepan GmbH steht damit unter intensiver gerichtlicher Beobachtung. Die angeordneten Maßnahmen dienen dem Schutz der Insolvenzmasse und deuten auf ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten hin. Ob das Unternehmen saniert oder abgewickelt wird, entscheidet sich in den kommenden Wochen unter Mitwirkung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht, 19. Mai 2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

EU-Kommission fordert weniger Wasserverbrauch angesichts zunehmender Trockenheit

Next Post

Warnungen der IOSCO