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Auto Salon Singen GmbH unter vollständiger vorläufiger Insolvenzverwaltung – Verfügungsverbot erlassen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: Si 42 IN 219/25
Beschluss des Amtsgerichts Konstanz vom 19. Mai 2025

Im Verfahren zur Insolvenzeröffnung über das Vermögen der Auto Salon Singen GmbH, ansässig in der Güterstraße 33, 78224 Singen, hat das Amtsgericht Konstanz – Insolvenzgericht mit Wirkung vom 19. Mai 2025 um 13:30 Uhr ein umfassendes allgemeines Verfügungsverbot verhängt.

Die Schuldnerin wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Michael Koltes und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Nummer HRB 540874 eingetragen.

Inhalt des Beschlusses

1. Allgemeines Verfügungsverbot

Die GmbH darf ab sofort nicht mehr selbst über ihr Vermögen verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ist vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Damit liegt die Kontrolle über Konten, Vermögenswerte und Geschäftstätigkeit nun vollständig bei der vorläufigen Verwaltung – ein starkes Zeichen für eine ernsthafte wirtschaftliche Krise.

2. Fortgeltung früherer Maßnahmen

Bereits mit Beschluss vom 15. Mai 2025 hatte das Gericht vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Diese gelten unverändert weiter, darunter vermutlich auch Maßnahmen wie das Einfrieren von Konten, die Einziehungsbefugnis für Forderungen sowie Auflagen gegenüber Drittschuldnern.

3. Unterbrechung laufender Zivilverfahren

Der Beschluss hat gemäß § 240 ZPO zur Folge, dass sämtliche anhängige Zivilrechtsstreitigkeiten gegen die Schuldnerin unterbrochen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass keine Einzelgläubigerbevorteilung eintritt und alle Forderungen im Rahmen eines möglichen Insolvenzverfahrens gleichrangig behandelt werden.

Bedeutung der Maßnahme

Mit dem allgemeinen Verfügungsverbot wird der Auto Salon Singen GmbH de facto die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit entzogen. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die vollständige Kontrolle über das operative und finanzielle Geschehen des Unternehmens.

Diese Maßnahme ist ein besonders starker Eingriff und wird in der Regel nur dann getroffen, wenn die Gefahr besteht, dass Vermögenswerte verloren gehen oder eine fortgesetzte Unternehmensführung die Masse weiter schädigen könnte.

Ausblick

Es handelt sich um Sicherungsmaßnahmen im Vorfeld einer möglichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der nächste Schritt wird die Prüfung sein, ob tatsächlich ein Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) gegeben ist und ob ausreichend Masse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist.

Der vorläufige Verwalter wird außerdem klären müssen, ob eine Sanierungschance besteht – oder ob das Unternehmen zerschlagen oder liquidiert wird.

Rechtsmittel

Gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll bei
Amtsgericht Konstanz – Insolvenzgericht
Untere Laube 12, 78462 Konstanz
einzureichen.

Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, eine einfache E-Mail genügt nicht – erforderlich sind qualifizierte Signatur und sicherer Übermittlungsweg (§ 130a ZPO, ERVV).

Fazit

Mit der Anordnung des allgemeinen Verfügungsverbots steht die Auto Salon Singen GmbH unter der strengstmöglichen Form der vorläufigen Insolvenzaufsicht. Das Gericht sieht akuten Handlungsbedarf zum Schutz der Gläubigerinteressen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Restrukturierung möglich ist oder das Unternehmen vor der endgültigen Zahlungsunfähigkeit steht.

Amtsgericht Konstanz – Insolvenzgericht, 19. Mai 2025

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