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ALTAPLAN LEASING GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Schutzmaßnahmen trotz Widerspruch der Gesellschafterin

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3 f IN 224/25 Grü
Beschluss vom 19. Mai 2025 – Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein

Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein – Insolvenzgericht hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ALTAPLAN LEASING GmbH, mit Sitz in der Obersülzer Straße 35c, 67269 Grünstadt, den Antrag vom 13.05.2025 zugelassen und umfassende Maßnahmen zur vorläufigen Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet.

Die Schuldnerin wird gemäß § 45c Abs. 2 Nr. 2 KWG durch die Sonderbeauftragte Dr. Anna Katharina Wilke, Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung, vertreten. Die Verfahrensvertretung liegt bei Rechtsanwalt Andreas Roeger.

Gericht ordnet umfangreiche Maßnahmen an

Zur Vermeidung nachteiliger Vermögensveränderungen bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung hat das Gericht folgende Punkte beschlossen:

1. Zulassung des Insolvenzantrags

Obwohl sich die Alleingesellschafterin der Schuldnerin gegen den Antrag ausgesprochen hat, erkennt das Gericht in den vorgetragenen Tatsachen einen überwiegenden Verdacht auf einen Insolvenzgrund – genug, um das Verfahren in Gang zu setzen.

2. Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Tobias Wahl,
L 9, 11, 68161 Mannheim,
eingesetzt.

Er erhält keine Generalvollmacht, aber weitreichende Rechte zur Sicherung und Überwachung der Unternehmensmasse. Dazu gehören u.a.:

  • Verfügungsbeschränkungen für die Schuldnerin

  • Einziehungsbefugnisse über Bankguthaben und Forderungen

  • Einrichtung und Verwaltung von Sonderkonten

  • Betretungs-, Einsichts- und Auskunftsrechte hinsichtlich Geschäftsunterlagen und Betriebsräumen

  • Verbot für Drittschuldner, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten

3. Schutz vor Gläubigerzugriff

Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, laufende Verfahren werden eingestellt (ausgenommen Immobilien).

4. Verpflichtung zur Zusammenarbeit

Die Schuldnerin muss sämtliche zur Aufklärung und Sicherung des Vermögens erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitstellen. Bei Verweigerung drohen Zwangsmaßnahmen wie Vorführung oder Beugehaft (§§ 97, 98, 101 InsO).

Sachverständigengutachten beauftragt

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde gleichzeitig mit einem schriftlichen Gutachten beauftragt. Es soll das Insolvenzgericht über folgende Punkte informieren:

  • Besteht ein Eröffnungsgrund?

  • Ist ausreichend Masse für die Verfahrenskosten vorhanden?

  • Gibt es Chancen für eine Unternehmensfortführung?

  • Gibt es Vorbereitungen auf eine mögliche Restrukturierung?

  • Ist ein Gläubigerausschuss erforderlich?

  • Liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit in Deutschland?

  • Wurde in den letzten drei Jahren ein Restrukturierungsplan bestätigt?

Rechtsmittel

Gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung und ist beim
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein – Insolvenzgericht,
Wittelsbachstraße 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein,
einzureichen.

Zulässig sind sowohl schriftliche als auch elektronische Einreichungen, Letztere allerdings nur mit qualifizierter Signatur und sicherem Übermittlungsweg (§ 130a ZPO, ERVV).

Fazit

Die ALTAPLAN LEASING GmbH befindet sich nun unter streng gerichtlicher Beobachtung. Die umfassenden Maßnahmen – trotz gegenteiliger Stellungnahme der Alleingesellschafterin – zeigen, dass das Insolvenzgericht von einer akuten Krisenlage ausgeht. Ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet oder eine Sanierung angestrebt wird, hängt nun von der Arbeit des vorläufigen Verwalters und dem Ergebnis seiner Prüfung ab.

Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein – Insolvenzgericht, 19. Mai 2025
Richter am Amtsgericht (stellv. Direktor)

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