Aktenzeichen: 36a IN 2679/24
Mit Beschluss vom 30. April 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg den von der APMIS 19. VV GmbH gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse zurückgewiesen.
Die Schuldnerin, mit Sitz Unter den Eichen 108a, 12203 Berlin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 119775 eingetragen und wurde durch ihre beiden Geschäftsführer, Eduard-Alexandru Cibireac und Christina Miche, vertreten.
Die Gesellschaft hatte versucht, über ein reguläres Insolvenzverfahren eine geordnete Abwicklung ihrer finanziellen Situation zu erreichen. Doch die nüchterne Feststellung des Gerichts bringt eine klare Wahrheit ans Licht: Die vorhandenen Mittel reichen nicht einmal aus, um die Kosten des Verfahrens selbst zu decken. Somit entfällt die Grundlage für eine gerichtliche Abwicklung – und mit ihr jede Hoffnung auf eine strukturierte Schuldenregulierung.
Die Entscheidung ist nicht nur formal, sondern auch wirtschaftlich von großer Tragweite. Die Abweisung mangels Masse bedeutet in der Praxis: kein Insolvenzverwalter, keine Quotenverteilung, keine Verwertung des Unternehmensvermögens – und für Gläubiger in der Regel ein Totalverlust. Auch gesellschaftsrechtlich führt dieser Schritt zur Auflösung der GmbH, sofern kein erneuter Versuch zur Finanzierung des Verfahrens unternommen wird.
Wie in solchen Fällen üblich, enthält der Beschluss eine Rechtsbehelfsbelehrung. Binnen einer Notfrist von zwei Wochen kann gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden – schriftlich, zur Niederschrift oder unter bestimmten Voraussetzungen elektronisch. Die genauen technischen Anforderungen hierzu sind auf den Justizportalen wie www.justiz.de oder www.ejustice-bw.de einsehbar.
Damit endet ein weiterer wirtschaftlicher Versuch, der sich möglicherweise aus vielversprechenden Anfängen entwickelt hatte, nun aber im Stillstand endet – nicht durch einen plötzlichen Zusammenbruch, sondern durch das völlige Fehlen jeglicher finanzieller Substanz.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht, 30. April 2025