Aktenzeichen: 9 IN 8/20
Ein ambitioniertes Vorhaben aus dem Bereich der erneuerbaren Energien hat vor dem Insolvenzgericht ein ernüchterndes Ende gefunden: Das Amtsgericht Cloppenburg hat mit Beschluss vom 15. Mai 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der DT Biogas GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, mangels Masse zurückgewiesen (§ 26 Abs. 1 InsO).
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter der Nummer HRA 3177 eingetragene Gesellschaft wurde durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die DT Biogas Beteiligungsgesellschaft mbH, vertreten – wiederum vertreten durch deren Geschäftsführer Horst Lammers. Der Unternehmenssitz aller Beteiligten befindet sich in Reimershagen, Friesoythe.
Der ursprüngliche Antrag zielte auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, um die zerrüttete wirtschaftliche Lage der Gesellschaft in geordnete Bahnen zu lenken. Doch das Gericht stellte fest: Es fehlt bereits an der Grundvoraussetzung jeder Insolvenzabwicklung – einer das Verfahren deckenden Masse. Ohne diese finanzielle Basis ist eine Bearbeitung durch das Insolvenzgericht nicht möglich. Die Konsequenz: Kein Verfahren, keine Gläubigerbefriedigung, kein Neuanfang.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittel möglich
Gegen diese Entscheidung besteht die Möglichkeit, sofortige Beschwerde einzulegen. Die Notfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung, Verkündung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung. Die Beschwerde ist bei der Insolvenzabteilung des Amtsgerichts Cloppenburg, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg, einzureichen. Auch eine Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts ist möglich, solange die Beschwerde rechtzeitig in Cloppenburg eingeht.
Die Beschwerde muss schriftlich begründet und unterzeichnet sein, und sie muss klar den angefochtenen Beschluss sowie den Umfang der Anfechtung benennen. Eine separate Regelung besteht für Beschwerden gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts, die innerhalb von sechs Monaten möglich ist, sofern der Beschwerdewert 200 Euro übersteigt.
Fazit
Der Fall der DT Biogas GmbH & Co. KG zeigt beispielhaft, wie selbst im zukunftsträchtigen Energiesektor ein wirtschaftliches Scheitern nicht ausgeschlossen ist. Mangels finanzieller Substanz bleibt der Versuch, über ein Insolvenzverfahren Ordnung in die Schuldenlage zu bringen, bereits im Ansatz stecken. Der Weg in die Löschung aus dem Register ist damit vorgezeichnet – ein leiser Abschied vom einstigen Projekt „Biogas aus Reimershagen“.
Amtsgericht Cloppenburg – Insolvenzgericht, 15. Mai 2025