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Kein Sanierungsweg für die FTR GmbH – Insolvenz mangels Masse gescheitert

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 2 IN 651/24

Ein weiteres Unternehmen des Handwerkssektors muss sich aus dem Wirtschaftsleben verabschieden, ohne dass ein Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet wurde: Die FTR GmbH, mit Sitz in der Bernhardstraße 13, 93053 Regensburg, wird mit Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 16. Mai 2025 mangels Masse für insolvenzunfähig erklärt.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter der Nummer HRB 17653 eingetragene Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Demir Ridvan, war im Handel mit Fliesen und Natursteinen tätig – inklusive handwerklicher Ausführung und Innenausbauarbeiten. Ein solider Geschäftszweig, der jedoch offenbar nicht mehr wirtschaftlich tragfähig war.

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde von einem Gläubiger gestellt. Das Gericht bestätigte zwar die Zahlungsunfähigkeit, stellte jedoch fest: Die Schuldnerin verfügt über kein verwertbares Vermögen, das ausreichen würde, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens – etwa für Gutachten, Verwalterhonorare und Gerichtskosten – zu decken. Infolge dieser Feststellung war das Verfahren gemäß § 26 InsO abzuweisen.

Rechtliches und wirtschaftliches Aus

Die Entscheidung bedeutet, dass weder eine geordnete Abwicklung noch eine Befriedigung der Gläubiger erfolgen wird. Der Weg zur Verwertung von Vermögenswerten, zur Gläubigerversammlung oder zur Sanierungsbemühung ist damit versperrt. In der Regel folgt auf diese Abweisung die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister – das endgültige wirtschaftliche Aus.

Rechtsmittel möglich

Gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Regensburg, Augustenstraße 3, 93049 Regensburg, einzureichen – schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern die technischen Vorgaben erfüllt sind (z. B. qualifizierte elektronische Signatur, Übermittlung über das EGVP).

Fazit

Die FTR GmbH reiht sich ein in die zunehmende Zahl kleiner und mittlerer Betriebe, die unter wirtschaftlichem Druck und gestiegenen Betriebskosten zusammenbrechen. Dass es nicht einmal zur Insolvenzeröffnung reicht, ist eine juristische wie wirtschaftliche Endstation. Die Gläubiger bleiben auf ihren Forderungen sitzen, und ein handwerkliches Unternehmen verschwindet still vom Markt.

Amtsgericht Regensburg – Insolvenzgericht, 16. Mai 2025

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