Aktenzeichen: 405 IN 1672/24
Leipzig, den 15. Mai 2025
Das Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht hat mit Beschluss vom 15. Mai 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Mehr-Abschluss GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Wurzner Straße 154 a, 04318 Leipzig, ist beim Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen HRA 18839 eingetragen. Vertreten wurde die Schuldnerin durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die coach-connection Verwaltung GmbH, deren gesetzlicher Vertreter Marco Fehl ist.
Entscheidung des Gerichts:
Die Abweisung des Eröffnungsantrags erfolgte, weil nicht genügend verwertbares Vermögen (Masse) vorhanden ist, um auch nur die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken – also insbesondere die Vergütung und Auslagen eines Insolvenzverwalters sowie Gerichtskosten. Eine Eröffnung des Verfahrens unter diesen Umständen ist gemäß § 26 InsO unzulässig.
Der Beschluss kann von allen Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Leipzig eingesehen werden.
Auswirkungen der Abweisung:
Mit der Abweisung mangels Masse gilt das Unternehmen rechtlich als liquidiert, sofern kein Einspruch oder anderweitiger Fortführungsversuch erfolgt.
Zugleich bleiben Gläubiger auf ihren Forderungen sitzen, da es kein Insolvenzverfahren gibt, in dem ihre Ansprüche zumindest anteilig aus der Insolvenzmasse bedient werden könnten. Eine Einziehung von Vermögenswerten durch einen Insolvenzverwalter findet nicht statt.
Gläubiger haben nun nur noch die Möglichkeit, im Wege der Zwangsvollstreckung gegen die (ehemalige) Gesellschaft oder persönlich haftende Personen vorzugehen – sofern dort pfändbares Vermögen vorhanden ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde zulässig. Sie kann von der Schuldnerin sowie – bei Rüge der internationalen Unzuständigkeit – auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
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Frist: Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung beim
Amtsgericht Leipzig,
Bernhard-Göring-Straße 64,
04275 Leipzig
eingereicht werden. -
Zustellungsregeln:
Wird der Beschluss per Post zugestellt, gilt er drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, so gilt der Beschluss zwei Tage nach Veröffentlichung als zugegangen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis. -
Form: Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden. Maßgeblich ist jedoch, dass sie rechtzeitig beim Amtsgericht Leipzig eingeht. Die Beschwerde muss unterzeichnet sein und den angefochtenen Beschluss eindeutig bezeichnen.
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Elektronische Einreichung: Alternativ kann die Beschwerde als elektronisches Dokument eingereicht werden. Hierbei sind die Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen sowie sichere Übermittlungswege gemäß § 130a ZPO und der Elektronischen Rechtsverkehrsverordnung (ERVV) zu beachten. Nähere Informationen hierzu bietet die Justiz-Website: https://justiz.de
Fazit:
Die Entscheidung markiert das faktische Ende der Mehr-Abschluss GmbH & Co. KG – zumindest aus insolvenzrechtlicher Sicht. Mangels verwertbaren Vermögens wurde das Verfahren nicht eröffnet, was sowohl für die Gläubiger als auch für die Unternehmensführung schwerwiegende Konsequenzen hat. Ob Rechtsmittel eingelegt werden oder alternative rechtliche Schritte folgen, bleibt abzuwarten.
Verfasst am 16. Mai 2025, im Auftrag des Amtsgerichts Leipzig.