Aktenzeichen: 91 IN 45/25
Neumünster, den 16. Mai 2025
Das Amtsgericht Neumünster – Insolvenzgericht hat im laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Nord Lions GmbH, mit Sitz in der Marie-Curie-Straße 18, 24537 Neumünster, am 16. Mai 2025 um 09:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRB 20325 KI eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Igor Ciubuc vertreten.
Hintergrund
Die Nord Lions GmbH sieht sich mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert, die einen Insolvenzantrag notwendig machten. Um das verbliebene Vermögen des Unternehmens zu sichern und Gläubigerinteressen zu wahren, hat das Gericht eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, die nun unter Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters umgesetzt werden.
Gerichtliche Anordnung
Auf Grundlage der §§ 21 und 22 Insolvenzordnung (InsO) hat das Insolvenzgericht folgende Regelungen getroffen:
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Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Dreyer, Amsinckstraße 32, 20097 Hamburg, bestellt.
Tel.: 040 27148116
Fax: 040 27148136Ihm obliegt es nun, das Schuldnervermögen zu überwachen, zu sichern und zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Verfahrens vorliegen.
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Verfügungsbeschränkung
Verfügungen der Nord Lions GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft insbesondere alle geschäftlichen Handlungen, die zu einer Veränderung der Vermögenslage führen können, einschließlich der Einziehung von Außenständen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. InsO). -
Besitz- und Einziehungsrechte
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde außerdem ermächtigt, vollstreckungsbefangenes Vermögen in Besitz zu nehmen. Insbesondere darf er Forderungen der Schuldnerin auf ein Treuhandkonto einziehen und Kassenguthaben ebenfalls auf ein solches Konto überführen. -
Zahlungsanordnung für Drittschuldner
Drittschuldnern der Gesellschaft ist es untersagt, noch Zahlungen an die Nord Lions GmbH zu leisten. Sie sind verpflichtet, ihre Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen, es sei denn, dieser stimmt ausdrücklich einer Zahlung an die Schuldnerin zu (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Bedeutung der Maßnahme
Mit dieser Anordnung setzt das Gericht einen wichtigen Schritt zur Stabilisierung der Vermögenssituation der Nord Lions GmbH. Durch die vorläufige Insolvenzverwaltung soll verhindert werden, dass das Vermögen unkontrolliert entzogen oder verschlechtert wird, bevor über eine endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Der vorläufige Verwalter wird nun eine wirtschaftliche Bestandsaufnahme vornehmen und beurteilen, ob eine Deckung der Verfahrenskosten, eine Sanierungsmöglichkeit oder eine Abwicklung der Gesellschaft realistisch ist.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden:
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Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung
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Zuständiges Gericht:
Amtsgericht Neumünster
Boostedter Straße 26
24534 Neumünster -
Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei einem Amtsgericht einzulegen. Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang bei dem genannten Gericht.
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Elektronische Einreichung:
Möglich über das EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) oder einen sicheren Übermittlungsweg mit qualifizierter elektronischer Signatur. Weitere Informationen unter: www.justiz.de
Fazit
Die vorläufige Insolvenzverwaltung über die Nord Lions GmbH markiert einen Wendepunkt im Insolvenzverfahren und stellt eine Schutzmaßnahme dar – sowohl für das Unternehmen als auch für dessen Gläubiger. Das Verfahren befindet sich nun in einer entscheidenden Prüfungsphase, deren Ergebnis darüber bestimmt, ob eine reguläre Insolvenz eröffnet, eine Sanierung eingeleitet oder das Verfahren mangels Masse eingestellt wird.
Verfasst am 16. Mai 2025, im Auftrag des Amtsgerichts Neumünster.