Aktenzeichen: 25 IN 59/25
Wolfsburg, den 15. Mai 2025
Das Amtsgericht Wolfsburg – Insolvenzgericht hat im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gebäudereinigung Merkur „Horst Hartmann“ GmbH am 15. Mai 2025 um 13:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin hat ihren Sitz in der Schulstraße 16a, 38165 Lehre, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 100897 eingetragen. Vertreten wird die Gesellschaft durch ihren Geschäftsführer Michael Hartmann, wohnhaft in Lehre.
Hintergrund:
Die Gebäudereinigung Merkur ist in einem traditionsreichen und zugleich stark wettbewerbsorientierten Dienstleistungssektor tätig. Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung zeigt, dass sich das Unternehmen derzeit in einer finanziell angespannten Lage befindet, die ein geordnetes rechtliches Eingreifen notwendig macht.
Anordnung des Gerichts:
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Eingeschränkte Verfügungsgewalt:
Ab sofort darf die Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Damit unterliegt jede finanzielle oder rechtliche Handlung, die das Vermögen der Gesellschaft betrifft, einer vorherigen Prüfung und Genehmigung. -
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, bestellt. Er übernimmt nun die Überwachung der wirtschaftlichen Abläufe des Unternehmens und sorgt für die Sicherung der Insolvenzmasse.Kontaktdaten:
Tel.: 0531 / 2448057
Fax: 0531 / 2448080
E-Mail: chausherr@hausherr-steuerwald.de
Internet: www.hausherr-steuerwald.de -
Zahlungsaufforderung an Drittschuldner:
Drittschuldner – also Personen oder Unternehmen, die der Gebäudereinigung Merkur GmbH gegenüber Zahlungspflichten haben – dürfen nur noch unter Beachtung der Anordnung leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Das bedeutet konkret: Zahlungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. -
Zugang zum vollständigen Beschluss:
Der vollständige Text der gerichtlichen Anordnung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger können Beschwerde erheben, sofern sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Artikel 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 geltend machen wollen.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Wolfsburg,
Rothenfelder Straße 43,
38440 Wolfsburg,
(Postfach 100141, 38401 Wolfsburg)
oder über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP): govello-1273063535525-000216931
einzureichen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.
Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts zu erklären, muss jedoch rechtzeitig beim Amtsgericht Wolfsburg eingehen. Sie muss von der beschwerdeführenden Partei oder deren Bevollmächtigten unterschrieben und inhaltlich klar auf den angefochtenen Beschluss bezogen sein.
Ausblick:
Mit der heutigen Anordnung befindet sich die Gebäudereinigung Merkur „Horst Hartmann“ GmbH in einem Übergangszustand zwischen wirtschaftlichem Handlungsdruck und rechtlich geschützter Restrukturierung. Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dem Ziel, die Insolvenzmasse zu sichern, eine ungeordnete Vermögensverlagerung zu verhindern und alle Beteiligten auf ein mögliches Insolvenzverfahren vorzubereiten. Der weitere Verlauf hängt nun maßgeblich von der Bewertung des vorläufigen Verwalters und der Mitwirkung der Geschäftsführung ab.
Verfasst am 16. Mai 2025, im Auftrag des Amtsgerichts Wolfsburg.