Aktenzeichen: 63 IN 23/25
Sulzbach/Saarbrücken, den 16. Mai 2025
In einem richtungsweisenden Schritt zur Sicherung der Insolvenzmasse hat das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach – Insolvenzgericht, am 16. Mai 2025 um 00:00 Uhr im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Prestige-Wohnungsunternehmen GmbH eine umfassende vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Schuldnerin mit Sitz Im Gewerbegebiet 18, 66709 Weiskirchen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 3783 eingetragen und wird von Herrn Oliver Rehberger als Geschäftsführer vertreten. Die Gesellschaft ist im Immobiliensektor tätig – ein Bereich, der in jüngster Zeit zunehmend von Finanzierungsknappheiten, Projektverzögerungen und steigenden Betriebskosten betroffen ist.
Anordnung des Gerichts:
Gemäß §§ 21 und 22 Insolvenzordnung (InsO) hat das Insolvenzgericht folgende Maßnahmen verfügt:
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Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Glasow, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken, bestellt.
Ihm obliegt ab sofort die Sicherung des schuldnerischen Vermögens sowie die Überprüfung, ob eine förmliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens gerechtfertigt ist. -
Allgemeines Verfügungsverbot:
Der Prestige-Wohnungsunternehmen GmbH wurde ein umfassendes Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Dies bedeutet:-
Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das gesamte Vermögen geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
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Auch das Einziehen von Bankguthaben und Forderungen ist nur noch dem Insolvenzverwalter gestattet.
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Die Schuldnerin darf keine eigenen Vermögensentscheidungen mehr treffen, ohne Zustimmung des Verwalters.
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Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
Drittschuldnern, also Personen oder Unternehmen, die gegenüber der Prestige-Wohnungsunternehmen GmbH zahlungspflichtig sind, wird untersagt, weitere Zahlungen an die Schuldnerin selbst zu leisten.
Sie dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, um die Bildung der künftigen Insolvenzmasse zu gewährleisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Bedeutung der Maßnahme:
Mit der heutigen Entscheidung hat das Gericht das höchste Sicherungsmittel im vorläufigen Verfahren aktiviert: das allgemeine Verfügungsverbot. Die Maßnahme signalisiert, dass die wirtschaftliche Situation der Prestige-Wohnungsunternehmen GmbH ernst und die Gefahr einer Vermögensverschiebung konkret ist.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat nun die Aufgabe, den Geschäftsbetrieb zu sichten, die wirtschaftliche Lage umfassend zu analysieren und das vorhandene Vermögen zu bewerten. Zudem wird er prüfen, ob:
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die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens möglich ist,
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eine Fortführung des Unternehmens denkbar erscheint,
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Gläubigerforderungen aus der Insolvenzmasse (teilweise) bedient werden können.
Ausblick:
Für das Prestige-Wohnungsunternehmen, dessen Tätigkeitsbereich erfahrungsgemäß mit erheblichen Vermögenswerten und langfristigen Projektverpflichtungen verbunden ist, bedeutet die gerichtliche Anordnung einen tiefgreifenden Einschnitt. Gleichzeitig bietet die Maßnahme den Gläubigern und Geschäftspartnern Rechtssicherheit und eine klare Anlaufstelle in Gestalt des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Wie es für das Unternehmen weitergeht – ob eine Sanierung eingeleitet, ein Insolvenzplan erarbeitet oder die Gesellschaft geordnet abgewickelt wird – entscheidet sich in den kommenden Wochen.
Verfasst am 16. Mai 2025, im Auftrag des Amtsgerichts Saarbrücken – Außenstelle Sulzbach.