Az.: 7 IN 28/25
Uelzen, 14. Mai 2025 – Das Amtsgericht Uelzen hat im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Elterninitiative Bildung für nachhaltige Entwicklung e.V. (EBNE e.V.), mit Sitz am Hans-Borchardt-Platz 1, 29471 Gartow, die vorläufige Verwaltung des Vereinsvermögens angeordnet. Der Verein ist beim Amtsgericht Lüneburg unter der Vereinsregisternummer VR 200977 eingetragen und wird durch Vorstandsmitglied Almuth Schult, wohnhaft in 29491 Prezelle, vertreten.
Mit Beschluss vom 14. Mai 2025 um 12:45 Uhr wurde festgelegt, dass Verfügungen des Antragstellers ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen des Vereins bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Boris Freiherr von dem Bussche bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Lange Straße 25, 29451 Dannenberg (Elbe). Er ist telefonisch erreichbar unter 05861/985560 sowie per Fax unter 05861/9855621.
Zudem wurden alle Schuldner des Vereins aufgefordert, künftige Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung und ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Damit soll sichergestellt werden, dass eingehende Gelder dem Verfahren korrekt zugeführt werden.
Einsicht und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts bereit.
Gegen die Entscheidung steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde offen. Auch Gläubiger können Beschwerde einlegen, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Artikel 5 Absatz 1 der EU-Verordnung 2015/848 geltend machen wollen. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Straße 5, 29525 Uelzen einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung, Verkündung oder öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses.
Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll eingelegt und vom Beschwerdeführer bzw. dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein. Sie sollte zudem begründet werden und die genaue Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung enthalten.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung steht der EBNE e.V. nun unter enger gerichtlicher Aufsicht. Ob eine nachhaltige Sanierung des Vereins möglich ist oder das Insolvenzverfahren eröffnet wird, wird sich im weiteren Verlauf zeigen. Für die Bildungsarbeit des Vereins im Bereich nachhaltiger Entwicklung bedeutet dieser Schritt jedoch eine erhebliche Zäsur.