Eine Entscheidung mit Signalwirkung: Die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, hat vor dem Gericht der Europäischen Union eine empfindliche Niederlage einstecken müssen. In einem Urteil gaben die Richter einer Klage der „New York Times“ statt und entschieden: Textnachrichten zwischen von der Leyen und dem Pfizer-Chef sind grundsätzlich als zugangspflichtige EU-Dokumente zu behandeln.
Im Kern ging es um die Frage, ob SMS-Nachrichten zwischen von der Leyen und Pfizer-CEO Albert Bourla, die im Vorfeld eines milliardenschweren Corona-Impfstoffdeals ausgetauscht worden sein sollen, unter das europäische Transparenzrecht fallen. Die EU-Kommission hatte deren Existenz bestritten – eine Erklärung, die das Gericht jedoch als nicht ausreichend nachvollziehbar zurückwies.
Gericht: Bürger:innen haben Recht auf Einsicht
In der Urteilsbegründung unterstrich das Gericht, dass der Begriff „Dokumente“ im Sinne der EU-Verordnung technologieoffen zu verstehen sei – und damit auch SMS, Messenger-Nachrichten oder andere digitale Kommunikationsformen umfasse. Die Kommission sei verpflichtet, alle Arten von relevanter Kommunikation zu dokumentieren und zugänglich zu machen, sofern sie Amtsgeschäfte betreffe.
Die Kommission hatte zuvor erklärt, die betreffenden Nachrichten seien „nicht auffindbar“ und daher nicht herausgabepflichtig. Diese Darstellung wurde jedoch von der Klägerin – einer Investigativjournalistin der New York Times – fundiert angezweifelt. Das Gericht stellte nun fest, dass die Kommission ihrer Pflicht zur Prüfung der Anfrage nicht in vollem Umfang nachgekommen sei.
Brisante Kommunikation über Milliardenvertrag
Hintergrund der Klage ist der Abschluss eines Vertrags über bis zu 1,8 Milliarden Impfdosen mit dem Impfstoffhersteller Pfizer während der Corona-Pandemie. Medienberichten zufolge spielte dabei der persönliche Austausch zwischen Ursula von der Leyen und Albert Bourla eine Schlüsselrolle. Die beiden sollen sich mehrfach persönlich, auch via SMS, abgestimmt haben. Was genau besprochen wurde – bleibt bislang im Dunkeln.
Kritiker werfen der Kommissionspräsidentin mangelnde Transparenz und Intransigenz im Umgang mit öffentlicher Rechenschaft vor. Der Fall habe das Vertrauen in die EU-Institutionen beschädigt, so Stimmen aus dem Europäischen Parlament.
Transparenz gegen institutionelle Selbstschutzreflexe
Das Urteil ist mehr als nur eine juristische Entscheidung: Es ist ein Weckruf für die demokratische Kontrolle innerhalb der EU. Es zeigt, dass digitale Kommunikation politischer Spitzenakteure denselben Maßstäben an Rechenschaft und Transparenz unterliegt wie klassische Dokumente. Gerade in Krisenzeiten, so Beobachter, sei es umso wichtiger, dass milliardenschwere Entscheidungen nachvollziehbar und überprüfbar bleiben.
Fazit:
Die Europäische Union verpflichtet sich zur Transparenz – auch wenn es unbequem wird. Das Urteil des EU-Gerichts könnte ein Präzedenzfall für die digitale Amtsführung in europäischen Institutionen sein – und das Machtverständnis zwischen Bürger:innen und Brüssel nachhaltig verändern.