Österreich: Ein Fall, der sprachlos macht, fand am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt ein überraschend glimpfliches Ende: Ein 32-jähriger Rumäne, der für den Tod von rund 1.000 Küken verantwortlich sein soll, erhielt ein Diversionsangebot – 750 Euro Geldbuße und damit keine Vorstrafe. Der Tatvorwurf: Tierquälerei und Sachbeschädigung. Die Konsequenz: eine außergerichtliche Einigung statt eines Urteils.
Was war passiert? In der Nacht auf den 3. Februar soll der Mann in einem Hühneraufzuchtbetrieb im Bezirk St. Veit an der Glan aus Frust über seine Kündigung das Heizsystem – samt Notheizung – abgeschaltet haben. Ergebnis: Die empfindlichen Küken, auf Wärme angewiesen, verkühlten sich, drängten sich in Panik zusammen – 1.000 verendeten qualvoll an der Kälte.
Vor Gericht gestand der Mann die Tat ein. Es sei eine Kurzschlusshandlung gewesen, keine gezielte Tötungsabsicht. „Ich wollte meinem Chef nur einen Schrecken einjagen“, erklärte er. Eine Art tierischer Alarmstreich also – der in eine Katastrophe ausartete.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm dennoch Tierquälerei vor, auch wenn der entstandene Schaden in Höhe von 3.400 Euro bereits von ihm beglichen wurde. Richter Christian Liebhauser-Karl bot dem Angeklagten daraufhin eine Diversion an – 750 Euro Bußgeld, zahlbar binnen 14 Tagen. Danach: Verfahrenseinstellung.
So bleibt am Ende ein schaler Beigeschmack: 1.000 tote Tiere, ein Schuldeingeständnis, ein bezahlter Schaden – und ein rechtlich sauberes Ende ohne Urteil. Juristisch korrekt, ethisch schwer verdaulich. Die Tiere hatten keinen Anwalt.