Shareholder Value Beteiligungen AGFrankfurtWKN A16820 • ISIN DE000A168205Veröffentlichung ErgänzungsverlangenErgänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlungam 12. Juni 2025 um 14:00 Uhr nach § 122 Abs. 2 AktG Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 5. Mai 2025 wurde die ordentliche Hauptversammlung der Shareholder Value Beteiligungen AG frist- und ordnungsgemäß einberufen. Herr Dr. Helmut Fink hat der Gesellschaft mit Schreiben vom 8. Mai 2025 mitgeteilt, dass er sein Amt als Vorsitzender und Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2025 niederlegt. Mithin ist die Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung erforderlich. Am 8. Mai 2025 hat die Verus Group Management AG nach § 122 Abs. 2 AktG die Ergänzung der Tagesordnung zu der am 12. Juni 2025 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Shareholder Value Beteiligungen AG um nachfolgenden Beschlussvorschlag beantragt bzw. verlangt. Die Verus Group Management AG, Vaduz, Liechtenstein, ist als Aktionär mit 82.196 auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von insgesamt EUR 821.960,00 im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und hat damit ihre Aktionärseigenschaften nachgewiesen. Die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen für dieses Ergänzungsverlangen wurden geprüft und als ordnungsgemäß befunden, eine Begründung wurde vom Aktionär dem Verlangen beigefügt. Die Tagesordnung der am 12. Juni 2025 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Shareholder Value Beteiligungen AG wird daher um folgenden neuen Tagesordnungspunkt 7 ergänzt: „TOP 7: Beschlussfassung über die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG zusammen und besteht nach § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Verus Group Management AG schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Herr David Bienbeck, Köln, Vorstand der Albrecht & Cie Vermögensberatung wird für die restliche Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt.“ Herr Bienbeck ist weder Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen noch in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Kurzvorstellung:Zur Person Jahrgang 1981, verheiratet, 2 Söhne Berufspraxis Seit 01/2024 Vorstand
Seit 07/2019 Portfoliomanager & Prokurist
2011 – 2019 Wertpapierspezialist Private Banking
2009 – 2011 Partner / Vermögensberater
2007 – 2009 Financial Consultant
Bildungsweg 2001 – 2006 Studium der Betriebswirtschaftslehre, Abschluss Dipl.-Kaufmann (Univ.)
Begründung: Die Verus Group Management AG hat ihr Ergänzungsverlangen wie folgt begründet: Gemäß § 95 Aktiengesetz muss ein Aufsichtsrat mindestens aus drei Mitgliedern bestehen. Entsprechend sieht es auch die Satzung der Gesellschaft vor. Eine Unterbesetzung führt bei einem dreiköpfigen Aufsichtsrat zur Beschluss- und Handlungsunfähigkeit. Die originäre Kompetenz zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern liegt bei der Hauptversammlung. Da eine solche bereits einige Tage vor der Amtsniederlegung von Herrn Dr. Fink einberufen wurde, ist es zweckmäßig, die Tagesordnung der Hauptversammlung am 12. Juni 2025 um den vorgenannten Gegenstand zu ergänzen und einen Amtsnachfolger für Herrn Fink für dessen restliche Amtszeit zu wählen.
Frankfurt am Main, 09. Mai 2025 Shareholder Value Beteiligungen AG Der Vorstand |
Shareholder Value Beteiligungen AG-Veröffentlichung Ergänzungsverlangen – Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung nach § 122 Abs. 2 AktG
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