Im Streit um mangelnde Transparenz bei der Kontoregistrierung hat das Landgericht Berlin dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) recht gegeben: Google muss künftig klar offenlegen, welche seiner über 70 Dienste Nutzerdaten verarbeiten, wenn sich Personen ein Google-Konto anlegen.
Urteil: Personalisierungsverfahren nicht rechtskonform
Die Richter der Zivilkammer entschieden, dass sowohl die „Express-Personalisierung“ als auch die „manuelle Personalisierung“ bei der Kontoerstellung nicht den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprachen. Nutzerinnen und Nutzer seien nicht ausreichend informiert worden, welche konkreten Daten zu welchen Zwecken verarbeitet würden.
Der vzbv hatte kritisiert, dass Google beim Kontoanmeldeprozess zu intransparent und oberflächlich agiere – insbesondere in Bezug auf Einwilligung zur Datenverarbeitung durch verschiedene Google-Dienste wie YouTube, Maps, Gmail, Drive oder die Google-Suche.
Google geht in Berufung
Google hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Der Konzern wies darauf hin, dass sich das Verfahren auf eine veraltete Version des Kontoerstellungsprozesses beziehe. Man habe diesen inzwischen weiterentwickelt und verbessert.
Dennoch könnte das Urteil Signalwirkung für andere digitale Dienste haben, die ihre Datennutzung bei der Anmeldung nicht vollständig oder klar verständlich darlegen.
Bedeutung für Verbraucher:innen
Das Urteil stärkt die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer, indem es klarstellt:
✅ Wer ein Online-Konto anlegt, muss wissen, welche Daten wofür verwendet werden – und bei welchen Diensten genau.
⚖️ Anbieter müssen vollständige und transparente Informationen liefern, bevor eine datenschutzrechtlich relevante Einwilligung erteilt werden kann.
Der vzbv sieht in dem Urteil einen wichtigen Schritt für mehr Datenschutz und kündigte an, auch künftig genau hinzusehen, wie große Plattformen mit Nutzerdaten umgehen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.