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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Wohnländer Objekt 1 GmbH & Co. KG eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3611 IN 3001/25

Am Abend des 8. Mai 2025 um 19:15 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg eine weitreichende Entscheidung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnländer Objekt 1 GmbH & Co. KG getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Zimmerstraße 16, 10969 Berlin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter der Nummer HRA 7139 verzeichnet. Als persönlich haftende Gesellschafterin fungiert die Wohnländer Management GmbH, die wiederum durch Geschäftsführer Nikolaus Ziegert vertreten wird.

Die Gesellschaft ist im Immobilienhandel tätig und war offenbar nicht mehr in der Lage, ihre wirtschaftlichen Verpflichtungen in geordnetem Umfang zu erfüllen. Um das Vermögen vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren, ordnete das Gericht auf Grundlage der §§ 21 und 22 InsO eine vorläufige Insolvenzverwaltung an.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade mit Kanzleisitz am Pariser Platz 4 A, 10117 Berlin, bestellt. Seine Aufgabe ist es, das vorhandene Vermögen zu sichern und zu überprüfen, ob die Mittel ausreichen, um die Kosten eines möglichen Hauptinsolvenzverfahrens zu decken.

Im Rahmen des Beschlusses wurde der Schuldnerin untersagt, über ihre Vermögenswerte ohne Zustimmung des vorläufigen Verwalters zu verfügen. Dies gilt auch für die Einziehung von Außenständen. Die wirtschaftliche Kontrolle liegt damit nun zentral in der Hand des Verwalters. Zusätzlich wurde ihm das Recht eingeräumt, ein Sonderkonto für die Verwaltung der Insolvenzmasse zu eröffnen sowie Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und entgegengenommene Gelder zu verwalten.

Zudem sind ab sofort sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Wohnländer Objekt 1 GmbH & Co. KG untersagt – es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen. Bereits begonnene Vollstreckungen werden bis auf Weiteres eingestellt.

Auch die Drittschuldner, also Personen oder Unternehmen, die der Schuldnerin gegenüber Zahlungspflichten haben, wurden angewiesen, ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Ziel ist es, die Insolvenzmasse zu bewahren und eine geordnete Verfahrensabwicklung sicherzustellen.

Der Verwalter ist darüber hinaus befugt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in die Bücher zu nehmen und alle für die Klärung der Vermögensverhältnisse relevanten Unterlagen zu sichern. Die Schuldnerin ist verpflichtet, volle Auskunft zu erteilen und bei der Prüfung des Vermögens mitzuwirken.

Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Diese ist schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das zuerst eintretende Ereignis: die Verkündung, die Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Wohnländer Objekt 1 GmbH & Co. KG steht damit unter gerichtlicher Beobachtung. In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob eine Restrukturierung möglich ist oder ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird.

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