Aktenzeichen: 1 IN 52/25
Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat am 9. Mai 2025 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der FES 360 smart manufacturing GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Mühlbachstraße 1, 78112 St. Georgen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 600374 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Swen Graf vertreten. Die rechtliche Vertretung im Verfahren übernimmt die Kanzlei act AC Tischendorf Rechtsanwälte, Frankfurt am Main.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl aus Freiburg bestellt. Der Beschluss umfasst eine Vielzahl einschneidender Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse:
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Verfügungsverbot: Die Schuldnerin darf nicht mehr ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen – dies betrifft insbesondere Bankkonten und Außenstände.
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Einziehungsbefugnis: Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, sämtliche Guthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Drittschuldner dürfen ausschließlich an ihn leisten.
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Sonderkonten: Der Verwalter ist berechtigt, Sonderkonten im Namen der Schuldnerin oder in eigenem Namen zu eröffnen und Masseverbindlichkeiten für deren Führung zu begründen.
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Zwangsvollstreckungsverbot: Alle Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen werden untersagt – soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt.
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Zutritts- und Einsichtsrecht: Der Verwalter darf die Geschäftsräume der Schuldnerin betreten, Unterlagen einsehen und erhält umfassende Auskunftsrechte.
Darüber hinaus wurde Dr. Pehl damit beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob Fortführungsaussichten für das Unternehmen bestehen.
Ziel all dieser Maßnahmen ist es, die wirtschaftliche Substanz der Gesellschaft zu sichern, bis über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entschieden ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann die Schuldnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen. Diese ist schriftlich beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das früheste der folgenden Ereignisse: Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Mit dieser gerichtlichen Entscheidung befindet sich die FES 360 smart manufacturing GmbH nun unter umfassender gerichtlicher Aufsicht – ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur möglichen Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens.