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GPM German Pumps and Motors GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 97 IN 57/25

Das Amtsgericht Bonn hat am 9. Mai 2025 um 09:27 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GPM German Pumps and Motors GmbH einschneidende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 8464 eingetragene Gesellschaft hat ihren Sitz in der Straße „zur Hardt 6“, 51597 Morsbach. Gesetzlich vertreten wird die GmbH durch die beiden Geschäftsführer Tom Müller (Gummersbach) und Heinz-Gert Müller.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Frank Graaf mit Kanzleisitz in Am Wassermann 29, 50829 Köln, bestellt. Mit dieser Entscheidung wird dem Unternehmen jegliche uneingeschränkte Verfügung über sein Vermögen untersagt. Ab sofort dürfen Rechtsgeschäfte, insbesondere Verfügungen über Vermögensgegenstände, nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Insolvenzverwalters erfolgen.

Ein zentrales Element des Beschlusses ist auch die Zahlungsunterbindung durch Drittschuldner: Personen oder Unternehmen, die der Schuldnerin Geld schulden, dürfen diese Beträge ausschließlich an den vorläufigen Verwalter leisten. Er ist berechtigt, sämtliche Bankguthaben und offenen Forderungen der GPM GmbH einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Darüber hinaus sind sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft mit sofortiger Wirkung untersagt – mit Ausnahme solcher, die unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt.

Ziel dieser Maßnahmen ist es, das verbliebene Vermögen des Unternehmens zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Situation zu ermöglichen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun analysieren, ob die Voraussetzungen für ein reguläres Insolvenzverfahren vorliegen – insbesondere, ob genügend Masse vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken.

Dieser Schritt markiert für die GPM German Pumps and Motors GmbH eine Phase intensiver rechtlicher und wirtschaftlicher Kontrolle – zugleich aber auch eine mögliche Chance zur Restrukturierung.

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