Aktenzeichen: IN 113/25
Am 9. Mai 2025 um 08:00 Uhr hat das Amtsgericht Passau die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Betten & mehr GmbH eingeleitet. Das Unternehmen mit Sitz in der Lukas-Rauffer-Straße 8 in 93491 Stamsried ist im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter der Nummer HRB 18747 eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Lukas Bauer.
Hintergrund dieser Maßnahme ist ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der Schuldnerin. Ziel der gerichtlichen Anordnung ist es, das vorhandene Vermögen der Gesellschaft vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und geordnete Verhältnisse für ein mögliches Hauptverfahren zu schaffen.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Christina Koller aus Passau bestellt. Ihre Kanzlei befindet sich in der Bahnhofstraße 40, 94032 Passau. Sie übernimmt mit sofortiger Wirkung die Überwachung des Geschäftsbetriebs sowie die Sicherung der Insolvenzmasse. Ab sofort sind alle Verfügungen über das Vermögen der Betten & mehr GmbH – einschließlich der Einziehung von Außenständen – nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Diese Maßnahme bedeutet faktisch eine Einschränkung der unternehmerischen Handlungsfreiheit der Schuldnerin. Sie dient dem Zweck, potenziellen Schaden vom Unternehmen und seinen Gläubigern abzuwenden, bevor über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Gegen diesen Beschluss besteht die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde, die innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Passau einzureichen ist. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist entweder die Verkündung, die Zustellung oder – wie in der Regel – die öffentliche Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Mit dem vorliegenden Beschluss tritt die Betten & mehr GmbH in eine kritische Phase der gerichtlichen Überwachung ein. Ob eine Sanierung gelingt oder es zur vollständigen Abwicklung kommt, wird sich in den kommenden Wochen auf Grundlage der Prüfung durch die vorläufige Insolvenzverwalterin entscheiden.