Aktenzeichen: 177 IN 28/25
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Häusliche Kranken- und Altenpflege Becker GmbH, mit Sitz in der Berggasse 98, 99510 Ilmtal-Weinstraße, hat das Amtsgericht Erfurt am 7. Mai 2025 beschlossen, die zuvor ergriffenen Sicherungsmaßnahmen nach § 21 InsO aufzuheben. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 504156 eingetragene Gesellschaft wurde durch ihren Geschäftsführer Michael Becker vertreten.
Der Entscheidung ging die Erklärung der antragstellenden Gläubigerin vom 15. April 2025 voraus, mit der sie die Hauptsache für erledigt erklärte. Damit entfiel die Grundlage für die Fortführung des Insolvenzverfahrens ebenso wie für die zuvor am 19. Februar 2025 angeordneten Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens.
Die gerichtlichen Sicherungsanordnungen – typischerweise bestehend aus einem vorläufigen Verfügungsverbot, der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters oder dem Stopp von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – sind damit formell aufgehoben. Die Gesellschaft ist aktuell nicht mehr Gegenstand eines laufenden Insolvenzverfahrens.
Dieser Schritt beendet das Verfahren, ohne dass es zu einer Eröffnung gekommen ist – ein Ausgang, der auf eine außergerichtliche Einigung oder vollständige Begleichung der Forderung hindeuten könnte.