Aktenzeichen: 70f IN 4/25
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Justizcar GmbH mit Sitz in der Bonner Straße 12, 51379 Leverkusen, hat das Amtsgericht Köln am 8. Mai 2025 einen folgenschweren Beschluss gefasst: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen.
Die Schuldnerin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 113631 und vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Frank Roll, hatte am 18. Januar 2025 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Der Antrag ging am 29. Januar 2025 beim Insolvenzgericht ein.
Die Justizcar GmbH war im Bereich der Inkassodienstleistungen tätig und betrieb alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Offenbar konnte jedoch kein ausreichendes Vermögen festgestellt werden, das selbst die Kosten eines Insolvenzverfahrens gedeckt hätte – eine Grundvoraussetzung für die Durchführung eines solchen Verfahrens nach § 26 InsO.
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet das Verfahren ohne Eröffnung. Die Gesellschaft ist damit faktisch zahlungsunfähig und steht vor der Auflösung, ohne dass ein geregelter Gläubigervergleich oder eine Sanierung im Rahmen eines Verfahrens möglich ist. Gläubiger bleiben auf ihren Forderungen sitzen, da keine verwertbare Insolvenzmasse zur Verteilung vorhanden ist.
In der Praxis bedeutet dieser Schritt meist das endgültige Aus für das Unternehmen.