Aktenzeichen: 60 IN 123/25
Am 8. Mai 2025 hat das Amtsgericht Rostock einen weitreichenden Beschluss über die Zukunft der Optimal Event Solutions UG (haftungsbeschränkt) gefällt. Das Unternehmen mit Sitz in der Graal-Müritzer-Straße 28 in 18182 Rövershagen, vertreten durch Geschäftsführer Frank Richter, steht ab sofort unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter der Nummer HRB 14079 geführt.
Angesichts erheblicher wirtschaftlicher Schwierigkeiten wurde auf Antrag die Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das verbliebene Vermögen des Unternehmens zu sichern und dessen Erhalt für eine mögliche spätere Eröffnung des Hauptverfahrens vorzubereiten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Reinhold Horn mit Kanzleisitz in der Bleichstraße 15, 17489 Greifswald, bestellt. Ihm obliegt nunmehr die Aufgabe, die Vermögenswerte des Unternehmens zu überwachen und zu sichern. Seine Befugnisse erstrecken sich auf die Kontrolle sämtlicher finanzieller Transaktionen: Die Schuldnerin darf ohne seine ausdrückliche Zustimmung nicht mehr über ihr Vermögen verfügen. Dies gilt insbesondere für Bankkonten sowie ausstehende Forderungen, über die nunmehr allein der Insolvenzverwalter verfügen kann. Zudem ist er befugt, im Namen der Schuldnerin oder in eigener Funktion Sonderkonten zu eröffnen, um eine ordnungsgemäße Verwaltung der Insolvenzmasse sicherzustellen.
Des Weiteren wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin mit sofortiger Wirkung untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen sind vorerst eingestellt worden.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist das Verbot an sämtliche Drittschuldner der Optimal Event Solutions UG, Zahlungen an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen sind Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen, was der Sicherung der Insolvenzmasse dienen soll.
Der vorläufige Verwalter erhält zudem das Recht, die Geschäftsräume des Unternehmens zu betreten, Einsicht in Geschäftsunterlagen zu nehmen und Auskünfte über die Vermögenslage der Gesellschaft zu verlangen. Ziel dieser umfassenden Eingriffsrechte ist es, eine vollständige Transparenz über die wirtschaftliche Situation der Schuldnerin zu erlangen.
Betroffene Parteien – insbesondere Gläubiger oder die Schuldnerin selbst – haben die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss binnen einer Frist von zwei Wochen Beschwerde einzulegen. Diese ist schriftlich beim Amtsgericht Rostock einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Der Fristlauf beginnt mit Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. mit deren öffentlicher Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein erster entscheidender Schritt zur rechtlichen Klärung der Vermögensverhältnisse der Optimal Event Solutions UG erfolgt. Ob es zu einer endgültigen Verfahrenseröffnung kommen wird, hängt nun maßgeblich von der Prüfung durch den eingesetzten Verwalter ab – insbesondere von der Frage, ob das verbleibende Vermögen ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken.