Aktenzeichen: 177 IN 83/25
Das Amtsgericht Erfurt hat am 9. Mai 2025 um 08:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der mako Geschäftsführungs-GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Suhler Straße 14 in 99885 Ohrdruf ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HRB 512704 eingetragen und wird gesetzlich durch seinen Geschäftsführer, Herrn Matthias Kokel, vertreten.
Diese Entscheidung stellt einen bedeutenden Einschnitt in die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Gesellschaft dar. Ziel der gerichtlichen Maßnahme ist es, das Schuldnervermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und damit eine geordnete Abwicklung des möglichen Insolvenzverfahrens vorzubereiten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Folker Hochmuth mit Kanzleisitz in der Hochheimer Straße 47, 99094 Erfurt, bestellt. Mit seiner Ernennung übernimmt er die Überwachung der Schuldnerin und erhält umfassende Befugnisse zur Kontrolle des Unternehmensvermögens. Insbesondere dürfen von der mako Geschäftsführungs-GmbH keine Verfügungen über Vermögenswerte mehr getroffen werden, es sei denn, der vorläufige Verwalter stimmt diesen ausdrücklich zu.
Diese Anordnung umfasst ebenfalls die Einziehung von Außenständen. Damit soll verhindert werden, dass noch offene Forderungen an die Gesellschaft unkontrolliert eingezogen oder anderweitig verwendet werden. Stattdessen steht nun der vorläufige Insolvenzverwalter als zentrale Instanz zwischen Schuldnerin und Gläubigern, um die Insolvenzmasse zu sichern und eine mögliche gleichmäßige Verteilung im späteren Verfahren vorzubereiten.
Betroffene Parteien haben das Recht, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen. Diese muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Erfurt eingereicht werden. Der Fristbeginn richtet sich nach dem frühesten Eintritt eines der drei möglichen Ereignisse: Verkündung der Entscheidung, ihre förmliche Zustellung oder deren wirksame öffentliche Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Mit dieser Anordnung beginnt für die mako Geschäftsführungs-GmbH eine Phase gerichtlicher Kontrolle, deren Ausgang maßgeblich von der Feststellung abhängen wird, ob das vorhandene Vermögen für die Durchführung eines Hauptverfahrens ausreicht. Der eingeschaltete Insolvenzverwalter wird nun alle notwendigen Schritte unternehmen, um diese Frage zu klären und die Interessen der Gläubiger zu wahren.