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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67g IN 132/25

Hamburg, den 7. Mai 2025 – Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG hat das Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht mit Beschluss vom 07.05.2025 um 11:39 Uhr umfassende Sicherungsmaßnahmen erlassen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Deichstraße 9, 20459 Hamburg und ist unter HRA 114420 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Gesetzlich vertreten wird sie durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die MAP Verwaltungsgesellschaft mbH (HRB 110767), vertreten durch Geschäftsführer Hendrik Hjalmar Frederik Böhrnsen.

Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Zur Sicherung der Insolvenzmasse wurde Rechtsanwalt Dominik Montag, Ballindamm 38, 20095 Hamburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Verfügungsmacht der Schuldnerin über ihr Vermögen wurde stark eingeschränkt – sämtliche Verfügungen bedürfen nun der Zustimmung des vorläufigen Verwalters (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO).

Darüber hinaus:

  • Drittschuldnern, also den Schuldnern der Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG, ist es untersagt, weiterhin Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Zahlungen dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

  • Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen und Bankguthaben einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung – werden untersagt, soweit sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Ziel der Maßnahmen

Diese gerichtlichen Maßnahmen sollen die bestehende Vermögensmasse der Gesellschaft sichern und sicherstellen, dass kein unkontrollierter Zugriff durch Gläubiger oder unzulässige Verfügungen erfolgt, bevor über die formelle Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt dabei eine überwachende und prüfende Funktion – sowohl im Hinblick auf die Zahlungsfähigkeit als auch auf eine eventuelle Fortführungsperspektive des Unternehmens.

Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht
Hamburg, 07. Mai 2025

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