Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Maki Foodservice GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 9 IN 47/25

Cloppenburg, den 8. Mai 2025 – Das Amtsgericht Cloppenburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Maki Foodservice GmbH, mit Sitz in der Molberger Straße 25, 49661 Cloppenburg, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 219196 eingetragen und wird durch ihre Geschäftsführerin Viet Nga Phan vertreten.

Mit Beschluss vom 08.05.2025 um 11:00 Uhr wurde zur Sicherung des Vermögens der Antragstellerin festgelegt, dass Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Damit tritt eine deutliche Einschränkung der unternehmerischen Handlungsfreiheit in Kraft – ein Schritt, der das Ziel verfolgt, die Insolvenzmasse zu schützen und eine geordnete Klärung der wirtschaftlichen Lage zu ermöglichen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Gerhard-Rohlfs-Straße 16, 28757 Bremen, bestellt. Er ist fortan befugt, die finanziellen Ströme der Maki Foodservice GmbH zu überwachen und – soweit erforderlich – selbst zu verwalten. Die Drittschuldner der Antragstellerin wurden gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO ausdrücklich dazu aufgefordert, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Cloppenburg eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger sind zur Beschwerde berechtigt, sofern sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit gemäß Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend machen möchten.

Die Beschwerde ist innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist beim

Amtsgericht Cloppenburg – Insolvenzabteilung
Burgstraße 9
49661 Cloppenburg

einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das jeweils zuerst eintretende Ereignis.

Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden – fristwahrend ist jedoch ausschließlich der rechtzeitige Eingang beim zuständigen Insolvenzgericht in Cloppenburg. Die Beschwerdeschrift muss unterzeichnet, die angefochtene Entscheidung benennen und die Einlegung der Beschwerde ausdrücklich erklären. Wird die Entscheidung nur teilweise angefochten, ist dies klar zu benennen.

Die Beschwerde sollte begründet werden, auch wenn dies nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO finden sich in der Datenschutzerklärung des Gerichts unter:
www.amtsgericht-cloppenburg.niedersachsen.de

Amtsgericht Cloppenburg – Insolvenzgericht
Cloppenburg, 08. Mai 2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die EJL Stadtentwicklung GmbH angeordnet

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Multi Asset Portfolio Green GmbH & Co. KG angeordnet