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Insolvenzantrag der SPM Seepromenade Markkleeberg UG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1802/24

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SPM Seepromenade Markkleeberg UG (haftungsbeschränkt), ansässig in der Seepromenade 2, 04416 Markkleeberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 30334 und vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Calogero Scarpinati, hat das Amtsgericht Leipzig eine abschließende Entscheidung getroffen.

Mit Beschluss vom 2. Mai 2025 wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Das Gericht stellte damit fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um auch nur die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken – ein Umstand, der die Einleitung eines solchen Verfahrens nach § 26 der Insolvenzordnung ausschließt.

Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen: Mit der Abweisung des Antrags endet das Verfahren in diesem Stadium, und die Gesellschaft bleibt ohne die Schutzmechanismen eines Insolvenzverfahrens. Gläubiger der Gesellschaft sind nun auf zivilrechtliche Wege verwiesen, um etwaige Forderungen durchzusetzen, wobei die Erfolgsaussichten bei einer vermögenslosen Schuldnerin naturgemäß begrenzt sind.

Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Leipzig zur Einsicht für Beteiligte hinterlegt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt entweder mit der Verkündung der Entscheidung oder – falls diese nicht verkündet wurde – mit ihrer Zustellung. Die Zustellung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen, darunter die Aufgabe zur Post oder die öffentliche Bekanntmachung auf dem Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, zu erklären. Auch die Niederschrift bei einem anderen Amtsgericht ist möglich, jedoch zählt der fristgerechte Eingang beim Amtsgericht Leipzig.

Die Beschwerde muss den angefochtenen Beschluss klar bezeichnen und ausdrücklich erklären, dass gegen diesen Beschwerde eingelegt wird. Eine Begründung ist empfehlenswert. Alternativ kann die Beschwerde als elektronisches Dokument eingereicht werden, sofern sie den Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung entspricht, etwa durch eine qualifizierte elektronische Signatur oder über sichere Übermittlungswege.

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet ein Versuch, der SPM Seepromenade Markkleeberg UG einen geordneten Weg aus der finanziellen Krise zu eröffnen – zumindest vorerst. Die Frage, wie es für das Unternehmen weitergeht, bleibt damit offen.

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