Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen: 109 IN 62/25
Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter der Nummer HRB 4853 geführten Real Estate GmbH mit Sitz in der Rosenweg 15, 58239 Schwerte, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Wolff und Herrn Christoph Arntz, hat das Amtsgericht Hagen am 6. Mai 2025 um 15:58 Uhr weitreichende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse beschlossen.
Auf Grundlage der §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung wurde Dr. Yassin Dimassi, ansässig in der Kanzlei am Königswall 21, 44137 Dortmund, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Diese Maßnahme dient der Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und der ordnungsgemäßen Vorbereitung des eigentlichen Insolvenzverfahrens.
Mit der Anordnung wurde verfügt, dass sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Real Estate GmbH ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies stellt sicher, dass keine ungenehmigten Vermögensverschiebungen oder nachteiligen Handlungen mehr vorgenommen werden können.
Darüber hinaus wurden auch Maßnahmen gegenüber sogenannten Drittschuldnern, also Schuldnern der Real Estate GmbH, getroffen: Es ist ihnen untersagt, weiterhin Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Vielmehr ist Dr. Dimassi nun befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Unternehmens einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Alle Drittschuldner sind angehalten, sich strikt an diese Regelung zu halten.
Ferner wurde der Schutz der Insolvenzmasse durch das Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen weiter gestärkt. Vollstreckungsmaßnahmen einschließlich der Vollziehung von Arrestbefehlen oder einstweiligen Verfügungen gegen die Real Estate GmbH wurden untersagt, es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Vermögenswerte. Bereits begonnene Maßnahmen sind bis auf Weiteres eingestellt.
Diese Maßnahmen spiegeln die erste Phase eines Insolvenzverfahrens wider, in der es vorrangig um die Sicherung der Vermögenswerte und den Schutz der Gläubigerinteressen geht. Mit der Einsetzung eines erfahrenen Insolvenzverwalters wurde ein entscheidender Schritt in Richtung einer geordneten Abwicklung oder möglichen Sanierung der Gesellschaft eingeleitet.
Amtsgericht Hagen, 6. Mai 2025