Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 3605 IN 3159/25
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ROSKO MED GmbH, ansässig in der Koenigsallee 14K, 14193 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 223817 und gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Chantal Gitelman, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 07. Mai 2025 um 12:00 Uhr entscheidende Maßnahmen zum Schutz des schuldnerischen Vermögens angeordnet.
Anordnung zur Sicherung der Insolvenzmasse (§§ 21, 22 InsO):
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat das Gericht die folgenden Maßnahmen getroffen:
-
Zwangsvollstreckung untersagt:
Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt – ausgenommen hiervon sind unbewegliche Gegenstände. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt. -
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin, bestellt. Er übernimmt die Aufgabe, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und deren wirtschaftliche Lage zu prüfen. -
Beschränkung der Verfügungsmacht der Schuldnerin:
Die Schuldnerin darf ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Verwalters über Gegenstände ihres Vermögens verfügen. Dies gilt auch für Forderungen und Bankguthaben.
Die Veröffentlichung dieser gerichtlichen Anordnung im elektronischen Justizportal erfolgt gemäß § 9 InsO und wird für die Dauer der Wirksamkeit gespeichert. Sollte das Verfahren nicht eröffnet werden, erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und gilt zwei Tage nach dem Veröffentlichungstag als bewirkt.
Die Beschwerde ist schriftlich beim
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin
einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle zu erklären. Sie kann auch bei jedem anderen Amtsgericht eingereicht werden, muss jedoch fristgerecht beim Amtsgericht Charlottenburg eingehen.
Die Beschwerde muss die angefochtene Entscheidung benennen und klar zum Ausdruck bringen, dass Beschwerde eingelegt wird. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben, jedoch möglich.
Hinweis zur elektronischen Einreichung:
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Dabei sind die Regelungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) und des § 130a ZPO zu beachten. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Zulässig ist die Übermittlung über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) oder andere sichere Übermittlungswege. Das Dokument muss entweder qualifiziert elektronisch signiert sein oder auf einem sicheren Weg von der verantwortenden Person übermittelt werden.
Mit dieser Anordnung ist der erste Schritt zur geordneten Durchführung eines möglichen Insolvenzverfahrens getan. Die Entscheidung über die endgültige Eröffnung wird auf Grundlage der Feststellungen des vorläufigen Insolvenzverwalters getroffen.