Amtsgericht Saarbrücken – Außenstelle Sulzbach
Aktenzeichen: 63 IN 17/25
Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der p3 Effizienzhaus GmbH, mit Sitz am Oberen Markt 12, 66538 Neunkirchen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter der Nummer HRB 104212 und gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Gleser, hat das zuständige Insolvenzgericht am 06. Mai 2025 um 13:05 Uhr weitreichende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet.
Auf Grundlage der §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung wurde Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Zugleich wurde der Schuldnerin durch gerichtlichen Beschluss ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Dies bedeutet, dass sie ab sofort keine Verfügungen über ihr Vermögen mehr ohne Zustimmung des vorläufigen Verwalters treffen darf. Die vollständige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis, einschließlich des Rechts, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen, liegt nun beim vorläufigen Insolvenzverwalter.
Auch die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) – also Personen oder Unternehmen, die der p3 Effizienzhaus GmbH Geld schulden – wurden ausdrücklich darauf hingewiesen, nur noch unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung Zahlungen zu leisten. Diese dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Mit diesen Sicherungsmaßnahmen wird der erste Schritt in einem geordneten Insolvenzverfahren vollzogen. Ziel ist es, das Vermögen der Gesellschaft vor einer weiteren wirtschaftlichen Verschlechterung zu schützen, bis über die tatsächliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Amtsgericht Saarbrücken – Außenstelle Sulzbach, 06.05.2025