Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der N L Construction UG (haftungsbeschränkt) hat das Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67g IN 278/24 weitreichende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse beschlossen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Bullenkoppel 8, 22047 Hamburg, eingetragen im Handelsregister unter HRB 164362, wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dumitru Disar.
Die N L Construction UG ist tätig im Bereich der Errichtung von Rohbauten sowie im schlüsselfertigen Bauen – einschließlich sämtlicher begleitender Gewerke. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens hat das Gericht am 5. Mai 2025 um 13:35 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns, Trostbrücke 1, 20457 Hamburg, bestellt. Ihm wurde mit sofortiger Wirkung die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das gesamte Vermögen der Schuldnerin übertragen. Das bedeutet, dass sämtliche finanziellen und rechtlichen Entscheidungen, insbesondere die Einziehung von Bankguthaben und Forderungen, nun allein vom vorläufigen Insolvenzverwalter getroffen werden dürfen.
Zugleich wurde der N L Construction UG ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO), was zur Folge hat, dass sie ohne Zustimmung des Verwalters keine rechtswirksamen Handlungen hinsichtlich ihres Vermögens mehr vornehmen kann. Auch sämtliche Schuldner der Gesellschaft – etwa Kunden mit offenen Zahlungsverpflichtungen – sind verpflichtet, ihre Leistungen ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Des Weiteren wurden sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich etwaiger einstweiliger Verfügungen oder Arrestmaßnahmen gegen das Unternehmen, mit Ausnahme solcher bezüglich unbeweglicher Vermögenswerte, untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungen sind bis auf Weiteres eingestellt.
Dieser Beschluss entfaltet die in § 240 Zivilprozessordnung (ZPO) genannten Wirkungen und bringt das Verfahren in eine Phase gerichtlicher Überwachung und Stabilisierung.
Für die N L Construction UG, deren Geschäft auf der Koordination komplexer Bauvorhaben beruht, stellt dieser Beschluss eine entscheidende Zäsur dar. Ob der Schritt in eine geordnete Sanierung mündet oder die Abwicklung des Unternehmens folgen wird, bleibt im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens zu klären. Die Rolle des vorläufigen Insolvenzverwalters wird dabei zentral für den Fortgang und die Perspektiven des Unternehmens sein.