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Wohnbau Kilic Immobilien GmbH & Co. KG: Gericht ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1 IN 131/25

Am 02. Mai 2025 um 11:00 Uhr hat das Amtsgericht Ulm – Insolvenzgericht im Verfahren über das Vermögen der Wohnbau Kilic Immobilien GmbH & Co. KG, Schulstraße 23, 89150 Laichingen, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin wird vertreten durch die Komplementärin Wohnbau Kilic Verwaltungs GmbH, deren Geschäftsführer Hasan Hüseyin Kilic ist. Die Eintragung der Gesellschaft erfolgte im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRA 724214.

Ziel der Maßnahme: Sicherung der Insolvenzmasse

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen am Vermögen der Schuldnerin hat das Gericht gemäß §§ 21 und 22 InsO umfassende Maßnahmen verfügt:

  • Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin werden untersagt, begonnene Maßnahmen einstweilen eingestellt (ausgenommen unbewegliches Vermögen).

  • Ein generelles Verfügungsverbot wurde ausgesprochen: Die Schuldnerin darf nicht mehr eigenständig über ihr Vermögen verfügen.

  • Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Oliver Bauer, Ulm, übergegangen.

  • Der Verwalter ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen, Bankguthaben zu sichern und ein Insolvenzsonderkonto zu führen.

  • Drittschuldner dürfen nur noch an den vorläufigen Verwalter leisten.

  • Die Schuldnerin hat dem Verwalter vollständige Auskunft zu erteilen, Einsicht in Unterlagen zu gewähren und Geschäftsräume zur Prüfung zu öffnen.

Aufgabe des vorläufigen Verwalters

Rechtsanwalt Bauer hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu prüfen, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann – insbesondere, ob die Mittel zur Deckung der Kosten ausreichen (Deckungsprüfung nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Zudem soll er die Grundlage für eine mögliche Fortführung, Sanierung oder Abwicklung schaffen.

Rechtsmittel möglich

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Ulm, Zeughausgasse 14, 89073 Ulm eingelegt werden. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung. Die Einlegung kann schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen, muss aber die formalen Anforderungen (z. B. Unterzeichnung, klare Erklärung) erfüllen.

Fazit: Substanz vorhanden, Verfahren offen

Der Fall der Wohnbau Kilic Immobilien GmbH & Co. KG zeigt, dass sich das Verfahren – im Gegensatz zu vielen masselosen Fällen – im regulären Rahmen fortsetzen kann. Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung deutet darauf hin, dass noch Vermögenswerte oder Geschäftsbetrieb vorhanden sind, die gesichert werden sollen. Der Ausgang hängt nun von der Prüfung durch den Verwalter ab – und davon, ob eine tragfähige Lösung zur Fortführung oder Abwicklung gefunden wird.

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