Aktenzeichen: 273 IN 123/25
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VISONEAR GmbH mit Sitz in Börßum / Bornum hat das Amtsgericht Braunschweig am 30. April 2025 um 09:55 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Damit unterliegt das Unternehmen ab sofort strengen insolvenzrechtlichen Beschränkungen.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister Braunschweig unter HRB 4404 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Karsten Fricke und Janosch Auth vertreten. VISONEAR war in den Bereichen Technologie und Digitalisierung tätig – in einem Marktumfeld, das stark von Innovationsdruck, Investitionsengpässen und Finanzierungsrisiken geprägt ist.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Braunschweiger Rechtsanwalt Christoph Suding bestellt. Er übernimmt nun die Aufsicht über das Unternehmen mit der Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind ab sofort nur noch mit seiner Zustimmung rechtswirksam.
Darüber hinaus wurden alle Schuldner der VISONEAR GmbH – also Kunden oder sonstige Zahlungspflichtige – angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Diese Maßnahme dient der zentralen Sicherung der Liquidität und verhindert unkoordinierte Abflüsse von Geldern.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung steht sowohl der Antragstellerin als auch Gläubigern – im Falle einer Rüge der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 EU-InsVO – das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Diese ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Braunschweig einzulegen.
Die kommenden Wochen werden nun entscheidend sein: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Situation der VISONEAR GmbH prüfen, um über die Eröffnung eines Hauptverfahrens und mögliche Sanierungsperspektiven zu befinden.
Amtsgericht Braunschweig – 30. April 2025