Aktenzeichen: 401 IN 361/25
Im laufenden Insolvenzverfahren der Muldentalkliniken GmbH mit Sitz in Wurzen hat das Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht am 30. April 2025 um 12:10 Uhr eine zentrale Wendung beschlossen: Die zuvor angeordnete vorläufige Eigenverwaltung wurde aufgehoben. Damit endet der Versuch, das Unternehmen unter eigener Leitung durch die Krise zu führen.
Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister unter HRB 20554 und vertreten durch Geschäftsführerin Julia Alexandra Schütte, war ursprünglich am 25. Februar 2025 unter die Regelungen der Eigenverwaltung nach § 270d InsO gestellt worden. Dabei sollte das Management selbst – unter Aufsicht einer gerichtlich bestellten Sachwalterin – das Unternehmen sanieren und einen Insolvenzplan vorlegen.
Zur Überwachung war die Steuerberaterin Dipl.-Kffr. (FH) Dorit Aurich als vorläufige Sachwalterin bestellt worden. Gleichzeitig wurden alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen untersagt und die Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses angeordnet – letzterer war per Beschluss vom 27. Februar 2025 (berichtigt am 14. März 2025) eingesetzt worden.
Mit dem aktuellen Beschluss hebt das Insolvenzgericht sämtliche vorläufigen Regelungen zur Eigenverwaltung auf. Die Gründe für diesen Kurswechsel sind in der gerichtlichen Mitteilung nicht konkret genannt, deuten aber typischerweise auf mangelnde Erfolgsaussichten der Eigenverwaltung oder auf Zweifel an der ordnungsgemäßen Fortführung durch die Geschäftsführung hin.
Die Entscheidung markiert einen deutlichen Eingriff in den bisherigen Verfahrensverlauf und legt den Weg frei für die mögliche Übernahme durch einen regulären Insolvenzverwalter. Dies bedeutet in der Regel eine stärkere Kontrolle durch das Gericht und kann sowohl Chancen für eine Neustrukturierung als auch Risiken einer Abwicklung mit sich bringen.
Der Beschluss liegt zur Einsicht für alle Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Leipzig bereit.
Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht – 30. April 2025