Aktenzeichen: IN 136/25
Am 30. April 2025 um 09:35 Uhr hat das Amtsgericht Bamberg im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens gegen die Marquardt Brunnen & Bohren GmbH mit Sitz in Haßfurt den nächsten entscheidenden Schritt vollzogen: Es wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das vorhandene Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die betriebliche Fortführung unter Aufsicht sicherzustellen.
Die Gesellschaft, geführt durch die Geschäftsführer Thomas Lüftner und André Sittig, ist im Handelsregister unter HRB 6872 beim Amtsgericht Bamberg eingetragen. Die rechtliche Vertretung übernimmt die Kanzlei Rohé & Beck aus Schweinfurt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Würzburger Rechtsanwalt Matthias Reinel bestellt. Ihm wurde ein umfassender Maßnahmenkatalog übertragen: So darf die Schuldnerin nur noch mit seiner Zustimmung über ihr Vermögen verfügen. Gleichzeitig ist er ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, Zahlungen entgegenzunehmen und selbst Zahlungen im Namen der Schuldnerin zu leisten. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis wurde ihm faktisch in wesentlichen Punkten übertragen.
Bemerkenswert ist, dass der vorläufige Insolvenzverwalter die Fortführung des Unternehmens betreiben darf, sofern dies zur Vermeidung einer erheblichen Vermögensminderung notwendig ist. Diese Maßnahme gibt dem Unternehmen, das im Bereich Brunnenbau und Bohrtechnik tätig ist, eine vorläufige Überlebenschance – ein Sanierungsansatz ist damit nicht ausgeschlossen.
Darüber hinaus darf der Verwalter die Geschäftsräume betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen nehmen sowie alle erforderlichen Auskünfte einholen, um die wirtschaftliche Lage und die Verfahrenskosten zu prüfen. Gleichzeitig wurde die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Bamberg eingelegt werden. Auch Gläubiger haben die Möglichkeit, im Rahmen des Verfahrens ihre Rechte wahrzunehmen – etwa bei der Prüfung der internationalen Zuständigkeit gemäß Artikel 5 der EU-Insolvenzverordnung.
Die kommenden Wochen werden darüber entscheiden, ob ein tragfähiges Sanierungskonzept erarbeitet werden kann oder ob das Verfahren in eine Regelinsolvenz übergeht.
Amtsgericht Bamberg – Insolvenzgericht – 30. April 2025