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Erweiterte Befugnisse im Insolvenzverfahren: Vorläufiger Insolvenzverwalterin der Seniorenresidenz Pohlheim GmbH Einzelermächtigung erteilt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 6 IN 67/25

Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Pohlheim GmbH, einer Pflegeeinrichtung mit Sitz in Pohlheim, hat das Amtsgericht Gießen am 30. April 2025 die Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse weiter ausgeweitet: Der bereits eingesetzten vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde zusätzlich zur am 1. April 2025 angeordneten vorläufigen Verwaltung eine Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen erteilt.

Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister Gießen unter HRB 10440, wird durch die Geschäftsführer Jens Brettschneider, Michael Dillmann und Volker Robert Hippler vertreten. Mit dem aktuellen Beschluss reagiert das Insolvenzgericht offenbar auf die Notwendigkeit, gezielte Maßnahmen schnell und rechtssicher umsetzen zu können – etwa im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung des Pflegebetriebs, der Lohnzahlung oder der Vertragserfüllung gegenüber Dritten.

Die Einzelermächtigung gestattet der vorläufigen Insolvenzverwalterin, im Rahmen der vorläufigen Verwaltung konkrete Handlungen unmittelbar im Namen der Insolvenzmasse vorzunehmen, ohne auf weitere richterliche Zustimmung im Einzelfall angewiesen zu sein. Ziel ist es, das Verfahren effizient zu führen und den Betrieb der Pflegeeinrichtung möglichst stabil aufrechtzuerhalten.

Der vollständige Beschluss liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Gießen bereit.

Amtsgericht Gießen – 30. April 2025

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