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Elektrounternehmen in wirtschaftlicher Schieflage: Allgemeines Verfügungsverbot über KRAPF ELECTRIC GmbH & Co. KG verhängt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 82/25

Im laufenden Insolvenzantragsverfahren gegen die KRAPF ELECTRIC GmbH & Co. KG mit Sitz in Theres hat das Amtsgericht Bamberg am 29. April 2025 eine weitere einschneidende Maßnahme zur Sicherung des Unternehmensvermögens getroffen: Die Schuldnerin darf ab sofort nicht mehr eigenständig über ihr Vermögen verfügen. Dieses allgemeine Verfügungsverbot wurde gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO angeordnet und ersetzt oder ergänzt die bereits mit Beschluss vom 10. April 2025 eingeleiteten Sicherungsmaßnahmen.

Unter das Verbot fallen auch geschäftsübliche Handlungen wie die Einziehung von Außenständen – eine Aufgabe, die nun allein unter der Aufsicht des gerichtlich bestellten vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen darf. Auch Drittschuldner – also Kunden oder Vertragspartner der Schuldnerin – wurden angewiesen, keine Zahlungen mehr an das Unternehmen selbst zu leisten. Zuwiderhandlungen könnten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg unter der HRA 12343 eingetragene Gesellschaft wird vertreten durch die Krapf Verwaltungs GmbH, die ihrerseits unter der Geschäftsführung von Rainer Krapf steht. Die rechtliche Vertretung in diesem Verfahren obliegt der Kanzlei Brand Müller Dr. Port aus Kassel.

Mit der Verschärfung der Maßnahmen unterstreicht das Gericht die Ernsthaftigkeit der wirtschaftlichen Lage und will eine mögliche Vermögensverschiebung oder Gläubigerbenachteiligung bis zur Entscheidung über die endgültige Verfahrenseröffnung unterbinden. Der vorläufige Insolvenzverwalter, dessen Zuständigkeit bereits besteht, bleibt weiterhin im Amt und wird das Unternehmen im Rahmen seiner Überwachungsbefugnis begleiten.

Gegen den Beschluss besteht die Möglichkeit, binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Bamberg einzulegen. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen und kann bei Vorliegen der technischen Voraussetzungen auch elektronisch übermittelt werden.

Die nächsten Wochen werden zeigen, ob ein geordneter Sanierungsweg eingeschlagen werden kann – oder ob auf eine Abwicklung hinausläuft.

Amtsgericht Bamberg – Insolvenzgericht – 29. April 2025

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