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SWNN GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36s IN 5531/24

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SWNN GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 208116, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 24. April 2025 eine endgültige Entscheidung gefällt. Die Schuldnerin, vertreten durch ihren Geschäftsführer Can Yildiz, ist im Bereich der Erbringung von Gebäudereinigungsleistungen und Kurierdiensten tätig.

Nach sorgfältiger Prüfung der Vermögensverhältnisse kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Infolgedessen wurde der Antrag der SWNN GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen.

Diese Entscheidung bedeutet, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Für die Gläubiger der Gesellschaft verringern sich damit die Chancen erheblich, offene Forderungen auf geordnetem Wege geltend zu machen.

Gegen den Beschluss steht den Beteiligten die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde offen. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, sofern diese nicht verkündet wurde, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der öffentlichen Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das jeweils frühere Ereignis.

Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden. Rechtsbehelfe können zudem auf elektronischem Wege übermittelt werden, sofern dabei eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet wird und die Übermittlung über einen sicheren Übermittlungsweg erfolgt. Genauere Informationen hierzu stellt die Justiz unter www.justiz.de bereit.

Ausgestellt vom Amtsgericht Charlottenburg am 24. April 2025.

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