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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die BEST GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 620 IN 360/25

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der BEST GmbH (Becker Engineering Services for Technology GmbH), mit Sitz Am Pfauenzehnt 11a, 46539 Dinslaken, hat das Amtsgericht Duisburg am 28. April 2025 um 12:41 Uhr bedeutende Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Jürgen Becker.

Zur Sicherung des Vermögens und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen wurde Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Friedrich-Ebert-Straße 24, 46535 Dinslaken, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Von diesem Zeitpunkt an sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass das Vermögen der Gesellschaft erhalten bleibt und den Gläubigern im späteren Verfahren zur Verfügung steht.

Zudem wurde den Schuldnern der BEST GmbH (sogenannten Drittschuldnern) untersagt, weiterhin Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu erbringen. Rechtsanwältin Kreimer wurde darüber hinaus ausdrücklich ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Diese Anordnungen dienen dazu, eine geordnete Sicherung der Insolvenzmasse bis zur Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens sicherzustellen.

Ausgestellt vom Amtsgericht Duisburg am 28. April 2025.

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