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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die A & K Entertainment Management GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3604 IN 1962/25

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der A & K Entertainment Management GmbH, mit Sitz in der Hermannstraße 168, 12051 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 25. April 2025 um 08:00 Uhr bedeutende Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Die Schuldnerin wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Wolfgang Ruhnke und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 128590 eingetragen.

Zum Schutz des schuldnerischen Vermögens und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag wurden mehrere Maßnahmen angeordnet.
Zunächst untersagte das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung von Arrestbefehlen oder einstweiligen Verfügungen, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt.

Weiterhin wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ab diesem Zeitpunkt sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubigergesamtheit und der Sicherung der Insolvenzmasse.

Die Veröffentlichung dieser Sicherungsanordnung erfolgt in einem elektronischen Informationssystem und wird dort mindestens für die Dauer ihrer Wirksamkeit gespeichert. Sollte es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommen, erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder rechtskräftiger Einstellung des Verfahrens.

Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Maßgeblich für den Fristbeginn ist entweder die Verkündung, die Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de – wobei jeweils das früheste Ereignis ausschlaggebend ist.

Rechtsbehelfe können zudem elektronisch eingereicht werden, müssen jedoch die gesetzlichen Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen und sichere Übermittlungswege erfüllen, wie unter www.justiz.de näher beschrieben.

Ausgestellt vom Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – am 25. April 2025.

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