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GÜNDABKA GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36g IN 4382/24

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GÜNDABKA GmbH, ansässig in der Motzener Straße 5, 12277 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 25. April 2025 eine abschließende Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Mehmet Gündogdu und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 219062, ist im Bereich Grundstücks- und Wohnungswesen tätig.

Die GÜNDABKA GmbH hatte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt. Nach eingehender Prüfung stellte das Gericht fest, dass die Schuldnerin nicht über ausreichende Mittel verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In Anwendung von § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) wurde der Antrag deshalb mangels Masse abgewiesen.

Mit dieser Entscheidung wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet. Für die Gläubiger der Gesellschaft bedeutet dies, dass ihre offenen Forderungen nicht im Rahmen eines geordneten Verfahrens befriedigt werden können, sondern auf andere Wege der Forderungsdurchsetzung angewiesen sind.

Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzureichen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, die Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de – jeweils das früheste Ereignis.

Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu erklären. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich. Auch die elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen ist möglich, allerdings nur unter Einhaltung der Anforderungen an die qualifizierte elektronische Signatur und die Nutzung sicherer Übermittlungswege, wie auf www.justiz.de näher beschrieben.

Ausgestellt vom Amtsgericht Charlottenburg am 25. April 2025.

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