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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der domum 1 GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 160 IN 61/25

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der domum 1 GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter der Nummer HRB 28229 und ansässig im Wullener Feld 17, 58454 Witten, hat das Amtsgericht Essen am 28. April 2025 um 11:50 Uhr wichtige Maßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse beschlossen. Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Heiko Großmann.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Grund, Heinrich-Held-Straße 16, 45133 Essen, bestellt. Ab sofort dürfen Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Diese Maßnahme dient dazu, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und eine geordnete Abwicklung im Interesse der Gläubiger zu ermöglichen.

Den Schuldnern der domum 1 GmbH, den sogenannten Drittschuldnern, wurde verboten, weiterhin Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind alle Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Dieser ist zudem ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Zur weiteren Absicherung wurde angeordnet, dass sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die domum 1 GmbH – einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung – untersagt sind, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt.

Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht Essen wichtige Vorkehrungen getroffen, um das Vermögen der Gesellschaft im Vorfeld einer möglichen Insolvenzeröffnung zu schützen.

Ausgestellt vom Amtsgericht Essen am 28. April 2025.

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