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Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Phönix GmbH aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 11 IN 16/25

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Phönix GmbH, Sielminger Straße 65, 70771 Leinfelden-Echterdingen, hat das Amtsgericht Esslingen am 24. April 2025 einen wichtigen Beschluss gefasst. Die Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Andreas Hohl und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 720850, wurde in diesem Verfahren durch die Kanzlei Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, vertreten (Geschäftszeichen: 158/2025/mu/pr).

Mit Beschluss vom 24. April 2025 hat das Insolvenzgericht die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO aufgehoben. Diese Sicherungsmaßnahmen dienten ursprünglich dazu, eine nachteilige Veränderung der Vermögensverhältnisse der Schuldnerin während der Prüfung des Insolvenzantrages zu verhindern.

Die Aufhebung dieser Maßnahmen signalisiert, dass entweder das Verfahren aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht weiter betrieben wird oder sich der ursprüngliche Sicherungsbedarf erledigt hat. Eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung oder Abweisung des Insolvenzverfahrens ist mit dieser Aufhebung allerdings nicht automatisch verbunden.

Ausgestellt vom Amtsgericht Esslingen am 24. April 2025.

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