Aktenzeichen: 160 IN 66/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der domum 6 GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter der Nummer HRB 29518, hat das Amtsgericht Essen am 28. April 2025 um 11:47 Uhr entscheidende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz im Wullener Feld 17, 58454 Witten, wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Heiko Großmann.
Die domum 6 GmbH ist auf den Erwerb und die Vermietung von möblierten Immobilien spezialisiert. Um die Vermögenswerte der Schuldnerin im Vorfeld der Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu schützen, wurde Rechtsanwalt Andreas Grund, Heinrich-Held-Straße 16, 45133 Essen, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Von nun an sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus wurde den Schuldnern der domum 6 GmbH – den sogenannten Drittschuldnern – untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten, der zudem ermächtigt wurde, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Um die Insolvenzmasse weiter abzusichern, ordnete das Gericht an, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen – gegen die Schuldnerin untersagt sind, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig eingestellt.
Mit dieser Entscheidung schafft das Amtsgericht Essen die Voraussetzungen für einen geordneten Verlauf des Insolvenzverfahrens und schützt die Interessen der Gläubiger.
Ausgestellt vom Amtsgericht Essen am 28. April 2025.