Aktenzeichen: 3614 IN 1309/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Event by Tiffany GmbH, ansässig in der Barbarossastraße 61, 10781 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 27. April 2025 um 12:40 Uhr umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin wird gesetzlich vertreten durch ihre Geschäftsführerin Irina Rybak und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 242219 eingetragen. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft umfasst die Bereiche Eventagentur, Veranstaltungsservice, Kontaktvermittlung sowie Blumenverkauf.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin, bestellt. Von diesem Zeitpunkt an sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Darüber hinaus wurden alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung – gegen die Schuldnerin untersagt, soweit diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen und zu sichern (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Er wird außerdem prüfen, ob die vorhandenen Vermögenswerte ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Zur Verwaltung der Gelder wird er ein Sonderkonto einrichten. Ferner ist er befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Banken sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunft zu erteilen. Den Schuldnern der Event by Tiffany GmbH (Drittschuldnern) wurde untersagt, Zahlungen weiterhin an die Schuldnerin zu leisten; Leistungen dürfen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbracht werden.
Zur umfassenden Sicherung wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter das Recht eingeräumt, die Geschäftsräume sowie sämtliche betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen sowie erforderliche Nachforschungen durchzuführen.
Dieser Beschluss wurde im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht und bleibt mindestens bis zur Aufhebung der Maßnahme gespeichert.
Gegen diese Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle abzugeben.
Ausgestellt vom Amtsgericht Charlottenburg am 27. April 2025.