Aktenzeichen: IN 1678/23
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der PROJECT PW Fuchstanzstr. 30 Frankfurt GmbH & Co. KG, mit Sitz am Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, hat das Amtsgericht Nürnberg am 24. April 2025 eine endgültige Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft, vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT Immobilien GmbH und deren Geschäftsführer Bernard Marc Oliver, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter der Nummer HRA 16783 eingetragen.
Bereits zuvor, mit Beschlüssen vom 14. und 27. Dezember 2023, hatte das Gericht Sicherungsmaßnahmen zum Schutz des Vermögens der Gesellschaft angeordnet. Diese wurden nun – nach eingehender Prüfung der Vermögenslage – mit aktuellem Beschluss aufgehoben.
Zeitgleich entschied das Amtsgericht Nürnberg, den Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen. Damit wurde festgestellt, dass die vorhandenen Mittel der PROJECT PW Fuchstanzstr. 30 Frankfurt GmbH & Co. KG nicht einmal ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ein reguläres Insolvenzverfahren wird somit nicht eröffnet.
Für die Gläubiger bedeutet dies, dass sie ihre Forderungen nicht im Rahmen eines geordneten Verfahrens anmelden können, sondern sich anderen rechtlichen Möglichkeiten bedienen müssen, um mögliche Ansprüche geltend zu machen.
Gegen diese Entscheidung steht der Schuldnerin sowie allen betroffenen Beteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Nürnberg, Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder deren öffentlicher Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de – maßgeblich ist jeweils das früheste Ereignis.
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Gerichts zu erklären. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich. Für elektronische Rechtsbehelfe gelten die speziellen Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs, über die unter www.justiz.de umfassend informiert wird.
Ausgestellt vom Amtsgericht Nürnberg am 24. April 2025.