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Ein Schatten über Regensburg: Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der H & H Trading GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 2 IN 205/25
Amtsgericht Regensburg, 25. April 2025

Inmitten der malerischen Altstadt von Regensburg, wo hinter historischer Fassade geschäftiges Unternehmertum floriert, zeichnete sich am 25. April 2025 eine dramatische Wendung für ein dort ansässiges Unternehmen ab. Die H & H Trading GmbH, mit Sitz in der Straße Hinter der Grieb 4, ist nun Gegenstand eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens wurde von der Gesellschaft selbst gestellt, vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Marcus Hofbauer.

Das Unternehmen, registriert beim Amtsgericht Regensburg unter der Handelsregisternummer HRB 20699, sah sich offenbar gezwungen, diesen Schritt zu gehen. Unterstützt wird die Schuldnerin in diesem Verfahren von der Weidinger Rechtsanwältin Rosemarie Lankes, deren Mandat auf die Wahrung der Interessen des Unternehmens ausgerichtet ist.

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor etwaigen nachteiligen Veränderungen – wie sie insbesondere im Vorfeld eines möglichen Insolvenzverfahrens nicht unüblich sind – wurde vom Amtsgericht am genannten Tag die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung erlassen. Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Lehner, ansässig in der Ditthornstraße 5 in 93055 Regensburg, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt.

Die Verfügungskraft der H & H Trading GmbH unterliegt nun deutlichen Einschränkungen: Nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alternative 2 InsO sind sämtliche Verfügungen des Unternehmens nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam. Diese Regelung erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Einziehung von Außenständen – ein Eingriff, der die volle Kontrolle über den Zahlungsverkehr und das Forderungsmanagement in die Hände des Insolvenzverwalters legt.

Für das betroffene Unternehmen bedeutet dies, dass es zwar nicht gänzlich handlungsunfähig ist, jedoch sämtliche wirtschaftlich relevanten Entscheidungen nunmehr in enger Abstimmung mit dem bestellten Verwalter getroffen werden müssen.

Gleichzeitig wurde den Verfahrensbeteiligten der Rechtsweg eröffnet: Gegen die Entscheidung kann binnen einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt wahlweise mit der Verkündung, Zustellung oder mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet über das Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Regensburg einzulegen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Der Ausgang dieses Verfahrens wird maßgeblich davon abhängen, in welchem Zustand sich das Unternehmen tatsächlich befindet und ob eine tragfähige Sanierungsstrategie entwickelt werden kann. Für die H & H Trading GmbH markiert dieser Tag jedenfalls einen gravierenden Einschnitt in ihre Unternehmensgeschichte – und womöglich den Beginn eines schwierigen, aber nicht hoffnungslosen Weges zur wirtschaftlichen Stabilisierung.

Amtsgericht Regensburg, 25. April 2025

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