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Schutzschirmverfahren bei Custom Chrome Europe GmbH eröffnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 4 IN 26/25

Am 23. April 2025 hat das Amtsgericht Bingen am Rhein der Custom Chrome Europe GmbH, mit Sitz in der Carl-von-Ossietzky-Straße 8, 55459 Grolsheim, die Durchführung eines sogenannten Schutzschirmverfahrens gemäß § 270b InsO gewährt. Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Thomas Rainer Noetzel und rechtlich begleitet von der Kanzlei Hezel Hancke Partner Rechtsanwälte aus Mainz, nutzt damit eine Sanierungsmöglichkeit in Eigenregie – allerdings unter gerichtlicher Aufsicht.

Zum vorläufigen Sachwalter wurde Hans-W. Goetsch, Taunusstraße 7a, 65183 Wiesbaden, bestellt. Er übernimmt die Kontrollfunktion über die wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft während des laufenden Verfahrens. Seine Aufgabe ist es, die Eigenverwaltung zu überwachen, insbesondere hinsichtlich der ordnungsgemäßen Verwendung von Vermögenswerten und der Einhaltung insolvenzrechtlicher Vorschriften.

Die Custom Chrome Europe GmbH darf im Rahmen dieser Anordnung weiterhin selbst über ihr Vermögen verfügen und den Geschäftsbetrieb fortführen – allerdings unter der Aufsicht des Sachwalters. Das Schutzschirmverfahren gibt dem Unternehmen somit Zeit und rechtlichen Raum, sich neu aufzustellen und eine nachhaltige Sanierung zu planen, bevor es zu einer möglichen vollständigen Insolvenz kommt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann durch die Antragstellerin oder durch Gläubiger Beschwerde eingelegt werden – jedoch ausschließlich, wenn die internationale Zuständigkeit für das Hauptinsolvenzverfahren nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 bestritten wird. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Bekanntmachung der Entscheidung. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung, Verkündung oder öffentliche Bekanntmachung).

Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Straße 52, 55411 Bingen einzulegen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle abzugeben und muss durch den Beschwerdeführer oder seinen Bevollmächtigten unterzeichnet sein.

Mit dem eingeleiteten Schutzschirmverfahren nutzt die Custom Chrome Europe GmbH ein Instrument zur Restrukturierung in Eigenverantwortung – ein Schritt, der auf eine Fortführung und Sanierung des Unternehmens unter gerichtlicher Kontrolle hoffen lässt.

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