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OFFGrid Green Energy AG aus Erbach: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die OFFGrid Green Energy AG mit Sitz in Erbach im Odenwald erhält kein reguläres Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Darmstadt hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens am 11. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 9 IN 1217/25 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz im Gewerbepark Gräsig 45 in 64711 Erbach und ist beim Amtsgericht Darmstadt unter der Handelsregisternummer HRB 103330 eingetragen. Vertreten wird die Aktiengesellschaft durch den Vorstand Julia Hörr.

Die OFFGrid Green Energy AG ist im Bereich der erneuerbaren Energien und insbesondere der Solartechnik tätig. Gegenstand des Unternehmens sind die Beratung und Durchführung von Projekten im Bereich der regenerativen Energien, insbesondere der Solartechnik, sowie das Halten und Verwalten eigenen Vermögens.

Damit erstreckt sich die Geschäftstätigkeit nicht lediglich auf eine allgemeine Beratung rund um erneuerbare Energien. Der Unternehmensgegenstand sieht ausdrücklich auch die praktische Durchführung entsprechender Projekte vor. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die Solartechnik. Hinzu kommt die Verwaltung des eigenen Vermögens der Gesellschaft.

Das Insolvenzantragsverfahren war bereits seit längerer Zeit anhängig. Schon am 8. Dezember 2025 hatte das Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Dazu gehörten Verfügungsbeschränkungen sowie die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung. Solche Maßnahmen dienen dazu, das vorhandene Vermögen eines Unternehmens während der Prüfung des Insolvenzantrags zu sichern und nachteilige Veränderungen bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts zu verhindern.

Nach der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam es jedoch nicht zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens. Das Amtsgericht Darmstadt wies den Insolvenzantrag am 11. August 2026 gemäß § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung mangels Masse ab.

Eine solche Entscheidung bedeutet, dass zwar ein Insolvenzantrag vorliegt, das vorhandene beziehungsweise verwertbare Vermögen nach der gerichtlichen Prüfung jedoch nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Das Verfahren wird deshalb nicht regulär eröffnet. Gerade für die Gläubiger ist eine Abweisung mangels Masse von erheblicher Bedeutung, weil damit kein eröffnetes Insolvenzverfahren zur gemeinschaftlichen Verwertung und Verteilung einer Insolvenzmasse durchgeführt wird.

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags wurden zugleich die zuvor angeordneten Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben. Die seit Dezember 2025 bestehenden Sicherungsmaßnahmen sind damit beendet.

Über die konkreten Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der OFFGrid Green Energy AG macht die gerichtliche Bekanntmachung keine Angaben. Ebenso werden weder die Höhe der bestehenden Verbindlichkeiten noch mögliche Forderungen von Gläubigern oder die wirtschaftliche Situation einzelner Projekte genannt.

Fest steht damit, dass die im Bereich regenerativer Energien und insbesondere der Solartechnik tätige OFFGrid Green Energy AG kein eröffnetes Insolvenzverfahren durchlaufen wird. Der Insolvenzantrag wurde am 11. August 2026 mangels Masse abgewiesen, gleichzeitig wurden die seit dem 8. Dezember 2025 bestehenden Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Darmstadt unter dem Aktenzeichen 9 IN 1217/25 geführt.

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